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16.04.2013

Erreichbarkeit der Beschäftigten – Neujustierung des Arbeitsschutzes erforderlich!

Auch Arbeitsministerin von der Leyen sollte endlich anerkennen, dass das Arbeiten in unserer digitalen Arbeitswelt eine Neujustierung im Arbeitsschutz notwendig macht. Es muss wieder schärfer zwischen Freizeit und Beruf getrennt und dafür gesorgt werden, dass die Beschäftigten nicht in ihrer Freizeit dienstlich erreichbar sein müssen. Ansonsten führt die grenzenlose Erreichbarkeit zu psychischen Belastungen und zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten.

Anlässlich der Studie der BITKOM zur Erreichbarkeit der Beschäftigten und zum Arbeiten in der digitalen Welt erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Schöne Worte reichen nicht. Neue technische Errungenschaften erfordern ein angemessenes Verhalten der Unternehmen, aber auch neue Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz. Das sollte Ministerin von der Leyen endlich akzeptieren.

Das Ergebnis der Studie ist ein erschreckendes Warnsignal für alle Akteure sein. Niemand darf von den Beschäftigten erwarten, dass sie rund um die Uhr erreichbar sind und in ihrer Freizeit auf Abruf dienstlich zur Verfügung stehen. Das belastet psychisch und macht krank. Die Folgen beeinflussen das Privat- und Berufsleben negativ. Deswegen brauchen wir eine Neujustierung im Arbeitsschutz. Notwendig ist eine Anti-Stressverordnung und Gefährdungsbeurteilungen müssen verbindlich durchgeführt werden.

Unternehmen dürfen die geforderten Regelungen zur Verringerung von psychischen Belastungen nicht als Angriff auf ihre Leistungsfähigkeit und Kundenorientierung werten. Im Gegenteil: Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz hilft bei der Fachkräftesicherung und bewahrt die Betriebe vor unvorhergesehenen Folgekosten.

Der technische Fortschritt darf die Beschäftigten nicht überfordern und zu psychischen Erkrankungen führen. Das ist im Sinne aller Betroffenen, ökonomisch sinnvoll und wird den Beschäftigten gerecht.