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18.10.2010

EU-Mutterschutzrichtlinie ist notwendiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Beate Müller-Gemmeke und Monika Lazar erklären in einer aktuellen Pressemitteilung wie wichtig der Mutterschutz für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Die Aussagen von Dieter Hundt offenbaren, dass Arbeitgeberverbände Elternschaft nach wie vor als Problem betrachten.

Die Forderung des Arbeitgeberpräsidenten an das Europäische Parlament, der Revision der Mutterschutzrichtlinie nicht zuzustimmen, halten wir für falsch. Der europäische Gedanke einer Harmonisierung von Standards und Angleichung beim Gesundheitsschutz darf nicht zugunsten von nationalen Interessen geopfert werden. Wir sehen den Mutterschutz als wichtiges Element, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und zwar europaweit. Schwangere Frauen und junge Mütter müssen vor dem Druck, verfrüht in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, geschützt werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Aufnahme des Vaterschaftsurlaubs in die Mutterschutzrichtlinie geht allerdings in der Tat zu weit – dies müsste an anderer Stelle geregelt werden und verwässert die richtige und wichtige Grundbotschaft des neuen Richtlinienentwurfs. Eine Einbeziehung der Selbstständigen ist hingegen wichtig und überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb für selbstständige Frauen ein niedrigeres Niveau beim Gesundheitsschutz gelten sollte als für abhängig Beschäftigte.

Die von Hundt zitierten Zahlen beziehen sich erstens auf den weitergehenden Vorschlag des federführenden EP-Ausschusses und nicht auf den eigentlichen Kommissionsvorschlag. Darüber hinaus sind die einzelnen Unternehmen kaum betroffen. In Deutschland wird der Mutterschutz aus einem Fonds finanziert, in den neben den Unternehmen in einem Umlagesystem auch die Krankenkassen einzahlen. Für die einzelnen Unternehmen ist es somit unerheblich, wie viele Frauen wie lange in Mutterschutz gehen. Daraus schlechtere Beschäftigungschancen für Frauen abzuleiten, wie Hundt es tut, geht also fehl. Es offenbart lediglich, dass die Arbeitgeberverbände Elternschaft nach wie vor als individuelles Problem betrachten. Genau davor sollen staatliche Regelungen aber schützen.