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16.05.2019

EuGH: Arbeitszeit muss dokumentiert werden

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Beschäftigten gestärkt: Die EU-Staaten müssen künftig Arbeitgeber dazu verpflichten, jegliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die reine Aufzeichnung von Überstunden, wie sie bisher per Gesetz vorgeschrieben ist, genügt nicht mehr. Das ist gut so, denn endlich werden so Überstunden wirklich sichtbar und jede Stunde Arbeit wird auch tatsächlich bezahlt.

Vor Gericht war eine spanische Gewerkschaft gezogen. Sie wollte die Deutsche Bank in Spanien dazu verpflichten, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Nach spanischem Recht ist dies, ebenso wie in Deutschland, nur für die Überstunden vorgeschrieben.

Der EuGH verwies nun auf die EU-Grundrechte-Charta und die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ohne die tägliche Arbeitszeiterfassung könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch die Zahl der Überstunden verlässlich ermittelt werden, argumentierten die Richter. Damit haben sie Recht. Gerade wenn es um Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice geht, ist das Urteil des EuGH auf der Höhe der Zeit.

Nicht nachvollziehbar ist, dass Arbeitgeberverbände jetzt sogleich reflexhaft Kritik üben und meinen, die Stechuhr-Kultur würde wieder eingeführt. Das ist absurd. Immerhin können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auch selbst erfassen, indem sie sie täglich notieren oder per Arbeitszeiterfassungs-App mit dem eigenen Smartphone dokumentieren.

Völlig unsinnig ist in diesem Zusammenhang die Behauptung des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, mit diesem Urteil sei die Vertrauensarbeitszeit praktisch tot. Nein, die Vertrauensarbeitszeit lebt. Denn schon heute sollte es bei Vertrauensarbeitszeit eine Selbstverständlichkeit sein, die eigene Arbeitszeit festzuhalten. Denn nur so können Beschäftigte und Arbeitgeber feststellen, ob Arbeitsaufträge und Projekte in der vereinbarten Arbeitszeit überhaupt zu schaffen sind.