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03.06.2019

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Bundesregierung spielt auf Zeit

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle Mitgliedstaaten der EU Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die reine Aufzeichnung von Überstunden, wie sie bisher per Gesetz vorgeschrieben ist, genügt nach diesem Urteil nicht mehr. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen. Mit einer schriftlichen Frage wollte ich wissen, was die Bundesregierung dazu plant. Doch die Regierung spielt auf Zeit.

Auf die Frage, welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung nach dem EuGH-Urteil sieht, beantwortet sie ausweichend. „Eine endgültige Einschätzung der Auswirkungen des Urteils ist erst nach gründlicher Prüfung der Entscheidung des EuGH möglich“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit. Dabei geht es der Regierung auch darum, zu überprüfen, welche „Ermessensspielräume“ das Urteil den Staaten einräumt.

Statt das Urteil konsequent umzusetzen, spielt die Bundesregierung auf Zeit und lässt erst einmal eine Studie erstellen. Das ist nicht akzeptabel. Denn bei der Aufzeichnung der effektiv geleisteten Arbeitszeit geht es um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Und der darf nicht zum Spielball einer zögerlichen Bundesregierung werden.3

Antwort der Bundesregierung: EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung