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19.01.2010

Europäischer Gerichtshof gegen Diskriminierung im Arbeitsrecht

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum deutschen Arbeitsrecht erklären Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH. Sie ist auch von grundsätzlicher rechtspolitischer Bedeutung.

Der EuGH entschied, dass eine Vorschrift, die die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger gegen Kündigung schützt, diskriminierend ist und nicht mehr angewendet werden darf.

Diese Vorschrift aus dem Jahr 1926 ist sozial untragbar und diskriminierend, weil sie jungen Arbeitnehmern weniger Schutzrechte zugesteht. Dieser Auffassung waren deutsche Arbeitsgerichte, die den EuGH um eine Bewertung baten.

Wir fordern die Bundesregierung und die Regierungskoalition auf, diese diskriminierende Vorschrift aufzuheben. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament setzen sich seit Jahren gegen Diskriminierung ein. Die Bundesregierung muss ihren Widerstand endlich aufgeben.