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01.02.2019

Fachgespräch zum kirchlichen Arbeitsrecht

Am Ende der Sitzungswoche haben wir uns heute mit Experten über das kirchliche Arbeitsrecht ausgetauscht. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ist ein verfassungsrechtlich verbriefter Grundsatz. Aber auch er muss sich dem Ausgleich mit anderen verfassungsrechtlichen Prinzipien stellen, wie es auch noch einmal das Bundesarbeitsgericht bestätigt hat. Für mich ist klar, die so genannten Loyalitätspflichten stehen im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot nach dem AGG. Das sollte gesetzlich klar gestellt werden. Der Austausch dazu war informativ.