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03.09.2010

Gesetzentwurf zur Leiharbeit löst bestehende Probleme nicht

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Regulierung der Leiharbeitsbranche schadet mehr als er nützt, teilte Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung mit. Die Bundesarbeitsministerin nimmt billigend in Kauf, dass Stammbelegschaften durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ersetzt werden und fördert dies sogar noch per Gesetzt. Das kann und darf nicht sein. Auch eine schwarz-gelbe Bundesregierung darf die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien nicht völlig aus den Augen verlieren.

Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Leiharbeit löst die bestehenden Probleme nicht und dämmt den Missbrauch in der Leiharbeitsbranche nicht ein. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erkennt die wesentlichen Probleme nicht und regelt mit ihrem Gesetzesentwurf an der Wirklichkeit vorbei, zu Lasten aller Beschäftigten.

Es darf nicht legal sein, dass Betriebe ihre Beschäftigten entlassen und sie anschließend wieder als Leiharbeitskräfte einstellen, auch wenn sie dann den gleichen Lohn wie vorher bzw. wie ihre Kollegen erhalten. Das muss gesetzlich unterbunden und nicht erlaubt werden, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht. Die Substitution von Stammbelegschaften darf die Bundesarbeitsministerin nicht tolerieren. Ziel muss die Förderung regulärer und sicherer Beschäftigungsverhältnisse sein. Vor allem darf nicht per Gesetz dafür gesorgt werden, dass Stammbelegschaften gespalten werden und Beschäftigte erster und zweiter Klasse entstehen. Die Beschäftigten, ihre Familien und deren soziale Sicherheit müssen im Mittelpunkt der Politik stehen und eben nicht die strategischen Ziele von Unternehmen.

Wir wollen den Missbrauch in der Leiharbeitsbranche eindämmen und dafür sorgen, das die Beschäftigten gut bezahlt und für deren erhöhte Flexibilitätsanforderungen vergütet werden. Zudem wollen wir die Leiharbeit in geregelte Bahnen lenken und dafür sorgen, dass sie nur noch zum Abfedern von Auftragsspitzen und zum Überbrücken personeller Engpässe eingesetzt werden kann.