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29.11.2011

Gewerkschaftsgrün begrüßt GRÜNES Votum für Arbeitnehmendenrechte

Die Sprecher von GewerkschaftsGrün haben sich mit den Ergebnissen des Parteitags in Kiel 2011 zufrieden gezeigt. In einer Pressemitteilung lobten sie die Erhöhung der Mindestlohnforderung von 7,50 auf 8,50 und das klare Bekenntnis zu Arbeitnehmerrechten im sozialen Bereich. Die Delegierten hatten beschlossen, den Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht stark einzuschränken. In Zukunft sollen die Kirchen nur noch im Bereich der „Verkündigung“ ihre Arbeitsbeziehungen selbstbestimmt regeln. Das wäre eine wesentliche Verbesserung der Arbeitnehmerrechte für 900.000 Beschäftigte der Caritas und der Diakonie.

GewerkschaftsGrün begrüßt den Parteitagsbeschluss von Bündnis 90/Die Grünen, in dem ein sozialer und ökologischer Umbau der deutschen Wirtschaft angestrebt wird. Das klare Votum für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ist ein gutes Signal. Auf dieser Basis soll nach dem Willen der Delegierten eine Mindestlohnkommission nach britischem Vorbild zukünftige Anpassungen des Mindestlohns vornehmen.

Die Delegierten machten aber deutlich, dass ein Mindestlohn als absolute Untergrenze nicht ausreiche, um ein Abrutschen der Löhne sicher zu stellen. Darüber hinaus bedürfe es weiterer branchenspezifischer Mindestlöhne und mehr allgemein verbindlich erklärte Tariflöhne, um faire und auskömmliche Löhne sicher zu stellen. Dazu müsse das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen vereinfacht werden.

GewerkschaftsGrün begrüßt den Beschluss als wesentliche Weichenstellung, die deutlich macht, dass ein allgemeiner Mindestlohn durch Branchenmindestlöhne ergänzt werden muss. Der Beschluss muss nach Auffassung von GewerkschaftsGrün auch Auswirkungen auf die Vergaberechtsdiskussion in den Ländern haben.

Besonders zu begrüßen ist, dass die Partei zum kirchlichen Arbeitsrecht klar Position bezogen hat. Die Delegierten forderten das kirchliche Arbeitsrecht auf den Bereich der „Verkündigung“ einzuschränken. Das würde bedeuten, dass für die ca. 900.000 Beschäftigten in Caritas und Diakonie die gleichen Bedingungen gelten würden, wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Streiks, der Abschluss von Tarifverträgen, Mitbestimmung und die Anerkennung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wären in Zukunft möglich.