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30.09.2010

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Stahlbranche - hoffentlich Signal für die Bundesregierung

Die Stahlbranche setzt die Löhne der Leiharbeitskräfte mit der ihrer Stammbelegschaft gleich. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und wir hoffen, dass die Bundesregierung dies endlich zum Anlass nimmt den aktuellen Gesetzesentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung nachzubessern. Denn die Substitution von Stammbelegschaften und der Missbrauch in der Leiharbeit ist nicht zu tolerieren.

Endlich zeigt eine Branche, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer keine Beschäftigten zweiter Klasse sind. Die Tarifpartner der Stahlbranche haben das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in ihren aktuellen Tarifverhandlungen festgeschrieben.

Wir hoffen, dass dies ein Signal an die Bundesregierung ist. Schon lange fordern wir, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ umgesetzt wird.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter unseren Forderungen und der Vereinbarungen der Stahlbranche zurück. Nachbesserungen sind unerlässlich. Die Leiharbeit muss endlich sozialverträglich ausgestaltet und wieder zu einem Instrument zur Abfederung von Auftragsspitzen werden.

Ziel muss sein, dass jetzt im Aufschwung reguläre Beschäftigung entsteht, der Boom in der Leiharbeit muss gestoppt werden.