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13.02.2012

Antrag: Flexibel Beschäftigte besser absichern

Die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedroht die soziale Absicherung der Beschäftigten. Das zeigt sich ganz konkret darin, dass die Arbeitslosenversicherung kurzfristig Beschäftigte benachteiligt. Deshalb haben wir Grünen einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Aber nicht nur die Arbeitnehmenden in befristeten, kurzzeitigen oder geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisen sind per se schlechter gestellt. Entscheidend ist, dass die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland am so genannten „Normalarbeitsverhältnis“ orientiert sind. Wenn dieses Normalarbeitsverhältnis für die Menschen nicht mehr der Erwerbsrealität entspricht, dann bekommt die soziale Absicherung Risse.

Ganz konkret zeigt sich dies bei der Arbeitslosenversicherung. Grundsätzlich gilt zurzeit, dass nur Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Wer diese Anwartschaftszeit nicht erreicht, der rutscht sofort auf Hartz-IV-Niveau, ohne vorher Arbeitslosengeld I zu beziehen. Das ist einer der Gründe, warum das deutsche System der Arbeitslosenversicherung im internationalen Vergleich schlechter vor Armut schützt als in anderen EU-Staaten.

Von dieser Versicherungslücke sind immer mehr Menschen betroffen. Denn eine durchgängige Beschäftigungszeit von 12 aus 24 Monaten können viele Beschäftigte nicht mehr vorweisen. Nahezu die Hälfte aller neuen Arbeitsverhältnisse ist befristet. Viele der Betroffenen haben im Fall von Arbeitslosigkeit daher keinen Versicherungsschutz, obwohl sie dafür Beiträge entrichtet haben. Aber auch KünstlerInnen, Kreative und Kulturschaffende und ebenso beispielsweise NachwuchswissenschaftlerInnen und JournalistInnen sind im Falle von Arbeitslosigkeit kaum abgesichert.

Eine von der großen Koalition 2009 eingeführte Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte hat sich als praktisch wirkungslos erwiesen. Zwischen 2010 und 2011 haben lediglich 242 Personen von dieser Ausnahmereglung profitiert, die zu bürokratisch und voraussetzungsvoll ist. Das halten wir weder für gerecht noch für akzeptabel.

Grüner Lösungsansatz: Arbeitslosengeld statt Hartz IV

Die grüne Bundestagsfraktion fordert daher eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung an die veränderte Erwerbssituation der Menschen. Arbeitslosengeldanspruch soll schon ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bestehen. Das Verhältnis von Beitrags- zu Anspruchszeiten (2:1) soll wie bisher beibehalten werden. Aus der viermonatigen Beitragszahlung ergibt sich dann ein zweimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei sechs Monaten Beitragszeit ergeben sich drei Monate Anspruchszeit – bis zum heute geltenden Anspruch von einem Jahr Anspruchszeit bei zwei Jahren Anwartschaftszeit.

Durch eine solche Regelung wird das Verfahren nicht nur gerechter, sondern auch transparenter und einfacher. Das Verfahren ist unbürokratisch, schafft Beitragsgerechtigkeit und nützt tatsächlich den flexibel Beschäftigten. So wird eine bessere Absicherung der kurz befristet Beschäftigten ermöglicht und ihr Abrutschen in den Hartz-IV-Bezug verhindert.

 

Kompletter Antrag