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16.10.2016

Gutachten des Bundestages bestätigt Kritik am Leiharbeitsgesetz

Wird mit dem Gesetzesentwurf von Ministerin Nahles, der Missbrauch von Leiharbeit auch wirklich verhindert? Das habe ich den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gefragt und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis unterstreicht viele meiner Kritikpunkte. Denn der Wissenschaftliche Dienst hat erhebliche Bedenken an der Wirksamkeit des Gesetzes.   

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt beispielsweise meine Kritik am geplanten so genannten Equal Pay nach 9 oder 15 Monaten. So könnte laut Wissenschaftlichen Dienst ein Verleiher zwei Leiharbeitskräfte halbjährlich wechselnd in zwei Entleihbetrieben einsetzen und so die Equal-Pay-Regelungen umgehen. Damit kann sich das Personalkarussell trotz Gesetz munter weiter drehen. Die Wissenschaftler kritisieren auch, dass es möglich bleibt, Arbeitsplätze langfristig mit Leiharbeitskräften zu besetzen – sofern die Leiharbeitskräfte spätestens nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten ausgetauscht werden. Rotationslösungen sind also weiterhin möglich.

Bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen kritisiert der Wissenschaftliche Dienst auch das geplante neue Widerspruchsrecht. Denn Betriebe könnten leicht aufgrund der arbeitsvertraglichen Gestaltungsmacht Widersprucherklärungen einholen, damit so die wesentlichen Sanktionen bei illegaler Leiharbeit entfallen. Das bestätigt meine Kritik.

Durch die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes fühle ich mich in meiner Kritik bestärkt. Das Gesetz ist nichts anderes als eine Nebelkerze und Etikettenschwindel. Die wenigsten Leiharbeitskräfte werden davon profitieren und der Missbrauch von Werkverträgen wird so auch nicht verhindert. Ministerin Nahles sollte das Gesetz entweder heftig überarbeiten oder schlichtweg zurückziehen.

Wissenschaftlicher Dienst: Ausarbeitung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz