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22.02.2011

Hartz-Kompromiss ist verfassungsrechtlich fraglich - Grüne werden nicht zustimmen

In einer aktuellen Pressemitteilung bezeichnet Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, den Kompromiss des Vermittlungsausschusses zur Hartz-IV-Reform als verfassungswidrig. Sie erklärt den Ausstieg aus den Verhandlungen von Bündnis 90/Die Grünen als logischen Schritt, da es verantwortungslos ist, einem Regelsatz zuzustimmen, der droht, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht durchzufallen.

Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses sind kein Erfolg sondern ein Pyrrhussieg, denn die schwarz-gelbe Bundesregierung hat mit ihrer kategorischen Blockadehaltung einen verfassungskonformen Regelsatz verweigert. Union und FDP sind zu keiner Zeit ernsthaft bereit gewesen, über eine verfassungsfeste Berechnungsgrundlage zu sprechen. Bündnis 90/ Die Grünen können daher nicht verantworten, einem Regelsatz zuzustimmen, der Gefahr läuft, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht durchzufallen. Union und FDP haben aufstockende und in verdeckter Armut lebende Menschen nicht heraus gerechnet, obwohl sie weniger als das menschenwürdige Existenzminimum zum Leben haben. Zudem wurde das Statistikmodell willkürlich um Leistungen gemindert. Alls dies haben wir im parlamentarischen Verfahren kritisiert, eine Korrektur blieb jedoch bis zuletzt aus.

Auch beim Mindestlohn hat sich Schwarz-Gelb aus ideologischen Gründen wenig bewegt. Die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeitsbranche wurde ebenfalls vertagt – dabei ist gerade dies eine extrem wichtige Forderung, um die Benachteiligung der Leiharbeitskräfte endlich zu beenden.

Dennoch haben wir in den langen Verhandlungen wichtige Änderungen erreicht: Wir haben das handwerklich schlechte Gesetz von Schwarz-Gelb gestoppt und überbordende Bürokratie verhindert. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von den Kommunen organisiert und nicht von den Jobcentern, wie sich dies die Arbeitsministerin vorstellte. Es ist unser Verdienst, dass die Leistungen des Paketes nun auch Kindern in Familien mit geringen Einkommen zu Gute kommen, das stärkt ihre gesellschaftliche Teilhabe. Ein weiterer Erfolg ist, dass von den unsinnigen und unsozialen Plänen abgerückt wurde, die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auf die Hartz IV-Leistungen anzurechnen.

Es ist richtig, dem Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu übertragen. Eine finanzielle Entlastung der Kommunen darf jedoch nicht auf Kosten sozial- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gehen. Dass die Gegenfinanzierung voraussichtlich durch vier Milliarden Euro Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgt, wird auch auf kommunaler Ebene noch zu einem bösen Erwachen führen. Denn dann stünde den lokalen Jobcentern unterm Strich noch weniger Geld für dringend notwendige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Insgesamt geht der Kompromiss beim ALG-II-Regelsatz somit zu Lasten der Betroffenen. Dem müssen verantwortungsbewusste Grüne zu Recht die Zustimmung verweigern.