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08.03.2013

Inklusive Arbeitswelt – Politik muss gestalten

Die Diakonie Württemberg hatte zum Fachtag unter dem Motto „Die Reform der Eingliederungshilfe – Trends und Entwicklungen für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben“ eingeladen. Mein Part war ein Input zum Thema „Inklusive Arbeitswelt – Politik muss gestalten.“

Ich bin in der Grünen Bundestagsfraktion Sprecherin für Arbeitnehmerrechte und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ich bin also nicht die Fachfrau für Behindertenpolitik – unser Spezialist dafür ist Markus Kurth, den bestimmt die eine oder der andere von Ihnen kennt. Deshalb bin ich nicht mit allen spezifischen Grundlagen im Detail vertraut – vor allem bei der Finanzierung in der Behindertenpolitik gibt es doch einige komplexe Details. Aber ich bin Arbeitsmarktpolitikerin mit Leib und Seele – als Spezialistin für die „Arbeitswelt im Allgemeinen“ habe ich die Einladung zu diesem Vortrag gerne angenommen. Und aus dieser Sicht möchte ich die gestellte Frage versuchen zu beantworten. Wie wird also eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben möglich – und zwar für alle Menschen.

Ich beginne mit – Anspruch und Wirklichkeit

Der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben begründet sich für mich aus sozialethischen Grundsätzen und sozialstaatlichen Vorstellungen von Gleichheit und Gerechtigkeit. Alle Menschen sollen gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können und dazu gehört eben auch elementar die Teilhabe am Arbeitsleben. Arbeit bedeutet soziale Sicherheit – selbstbestimmtes Leben – aber auch Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung. Wir brauchen gleichwertige und gleichrangige Zugänge in Arbeit – ohne die Menschen zu überfordern – und dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderung.

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird dieser Anspruch explizit auch für Menschen mit Behinderung bestätigt. Sie kennen alle die entsprechende Passage: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit. Sie haben das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Dafür soll der Arbeitsmarkt also offen, integrativ und zugänglich sein.

Davon sind wir aber weit entfernt. Und bei dieser Aussage denke ich nicht nur an die Menschen mit Behinderung. Auch andere Gruppen trifft es – auch für sie ist der Arbeitsmarkt keinesfalls offen, integrativ und zugänglich. Sie bleiben entweder vom Arbeitsmarkt völlig ausgeschlossen und bekommen trotz guter konjunktureller Lage keine Jobs. Oder sie haben zwar Arbeit, aber als Randbelegschaften als Beschäftigte zweiter Klasse unter prekären Arbeitsbedingungen.

Realität ist also eine doppelte Spaltung auf dem Arbeitsmarkt. Zu den „ausgeschlossenen“ und nicht voll inkludierten Gruppen gehören Menschen, die alle eines gemeinsam haben – nämlich ein Handicap: MigrantInnen – mit Sprachproblemen, Geringqualifizierte und Menschen mit Problemlagen, ältere Menschen, aber ebenso junge Leute mit schlechtem oder gar keinem Schlussabschluss, Frauen, die sich für Kinder entschieden haben und eben auch insbesondere Menschen mit Behinderung. Die „Randbelegschaften“ – entstehen durch Leiharbeit und durch die neue Tendenz hin zu zweifelhaften Werkvertragskonstruktionen, durch Minijobs und insbesondere durch sachgrundlos befristete Stellen. Die Lebenssituation dieser Menschen ist gekennzeichnet durch Existenzsorgen und unsichere Lebensplanung.

Die Randbelegschaften sind das Ergebnis von perfektionierten Geschäftsmodellen. Das unternehmerische Risiko wird dabei auf die Beschäftigten übertragen – Teile der Wirtschaft übernehmen immer weniger gesellschaftliche Verantwortung.

Der Arbeitsmarkt funktioniert also nicht mehr für alle Menschen und er ist schon gar nicht offen, integrativ und zugänglich. Das Ziel geht also über den heute eng definierten Personenkreis hinaus. Wir brauchen einen inklusiven Arbeitsmarkt „für alle“. Und „für alle“ heißt: inklusive Menschen mit Behinderungen.

Ein Arbeitsmarkt für alle entsteht aber nicht von alleine. Notwendig sind Umdenken und Veränderungen in den Köpfen der Menschen. Auf Einsicht und Freiwilligkeit der Wirtschaft können und dürfen wir aber nicht setzen. Die Politik ist also aufgefordert zu gestalten – wir brauchen klare politische Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt für alle.

1. Wir brauchen gute und sichere Arbeit

und zwar – in Abgrenzung zu einer Arbeitsmarktpolitik, die niedrige Arbeitslosenzahlen als Erfolg feiert, egal wie die Jobs in der Realität aussehen. Wir brauchen wieder soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt – mehr individuelle Sicherheit und Absicherung, faire und auskömmliche Löhne. Die Politik muss klarstellen – dass jegliche Arbeit ihren Wert hat. Arbeitskräfte dürfen nicht nur als Manövriermasse angesehen werden. Die Wirtschaft braucht zwar eine gewisse Flexibilität – aber nicht zu Lasten der Beschäftigten. Der Arbeitsmarkt muss wieder reguliert werden, denn die Wirtschaft ist kein Selbstzweck, sondern die Wirtschaft ist Teil der Gesellschaft. Grundlage für einen inklusiven Arbeitsmarkt ist also, dass die Menschen mit all ihren Stärken und Schwächen wieder im Mittelpunkt stehen.

Ich bin fest davon überzeugt, ein Arbeitsmarkt, der auf Randbelegschaften und Gewinnmaximierung um jeden Preis setzt, der ist auch kein guter Ort für die Inklusion behinderter Menschen. Nur ein Arbeitsmarkt mit sozialen Leitplanken kann die Inklusion von behinderten Menschen wirklich leisten.

2. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt für alle

und zwar in Form von öffentlich geförderter Beschäftigung. Für die ausgegrenzte und chancenlose Gruppe der Langzeitarbeitslosen läuft diese Diskussion in der Politik schon lange, aber ohne Erfolg. Geförderte Beschäftigung wird noch immer als kurzfristige Zwangsmaßnahme verstanden. Wir wollen ein arbeitsmarktpolitisches Instrument einführen, dass den Menschen, seine Fähigkeiten und seinen Unterstützungsbedarf in den Mittelpunkt stellt und als Nachteilsausgleich ausgestaltet ist. Wir schlagen eine Förderung über einen Passiv-Aktiv-Transfer vor – für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Das setzt im SGB II-Bereich an – und kann damit auch zur Inklusion von Menschen mit Behinderung genutzt werden. Es geht um marktnahe Beschäftigung also ohne die Bedingung der „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung bis zu 100 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Förderhöhe wird zwar regelmäßig überprüft und doch sind diese Beschäftigungsverhältnisse zeitlich unbefristet angelegt.

Diese Form der geförderten Beschäftigung folgt damit der Logik der Integrationsfirmen. Mit diesem inklusivem Modell im allgemeinen Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit für schwerbehinderte Menschen, die anders keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, erfolgreich Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist als Nachteilsausgleich ausgestaltet.

Dieses Denken – dieses Prinzip des Nachteilsausgleich muss endlich umfassend etabliert werden. Die Förderung darf nicht mehr als Wettbewerbsvorteil kritisiert werden, sondern als Ausgleich, damit die Betriebe auf Augenhöhe auf dem Markt bestehen können. Dieser Ausgleich setzt bei den Fähigkeiten der Menschen an – sie können sich weiter entwickeln, Sicherheit erlangen und zwar in einem geschützten Raum. Sie erhalten Anerkennung, Wertschätzung und die Chance sich zu beweisen. Der Nachteilsausgleich muss endlich richtig verstanden und endlich zur Selbstverständlichkeit werden. Ein Sozialer Arbeitsmarkt wird damit Teil des allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür müssen im SGB II ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und auch die Mittel für Integrationsfirmen müssen erhöht werden. Damit können die Chancen für eine erfolgreiche Inklusion behinderter Menschen erhöht werden.

Um den Arbeitsmarkt wirklich auch für alle benachteiligten Gruppen zu öffnen, müssen wir auch die Systematik der Arbeitsförderung in den Blick nehmen und zwar das Problem der „Verschiebebahnhöfe“. Es gibt Anreize im System, Menschen per Definition aus einem Sozialleistungsanspruch zu einem anderen Träger mit anderer Finanzierungsform zu schieben.

Die Instrumente, mit denen die Abgrenzung vorgenommen wird, sind oft nur Hilfskonstruktionen und können die wirklichen Fähigkeiten der Menschen nicht richtig abbilden. So gilt im SGB II als erwerbsfähig, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Viele Menschen, die diese formale Hürde nicht nehmen, sind dann aber in Werkstätten beschäftigt – und leisten dort durchaus mehr als 3 Stunden am Tag. Sie haben fast „ganz normale“ Arbeitszeiten.

Die sogenannte „Arbeitsmarktfähigkeit“ lässt sich also nicht so starr und anhand so fixer Kriterien messen, wie es bisher der Fall ist. Menschen sind nicht einfach: „geeignet“ oder „ungeeignet“ für die Arbeitswelt. Hier brauchen wir die Diskussion mit Ihnen – den Expertinnen und Experten.

3. Wir brauchen Wahlfreiheit und Alternativen zu den Werkstätten

Die Werkstätten klären in ihrem „Eingangsverfahren“, ob die Werkstatt der richtige Ort für den behinderten Menschen ist und welche Bereiche der Werkstatt in Frage kommen. Dieses Verfahren wir häufig als zu starr kritisiert – weil echte Alternativen und vor allem alternative Finanzierungsmöglichkeiten fehlen. Die Schnittstellen zwischen einer Arbeit in der Werkstatt und auf dem regulären Arbeitsmarkt sind nicht durchlässig. Wenn die Hilfesysteme und Finanzierungsmodelle nicht durchlässiger und flexibler werden, dann werden die Menschen zwangsläufig „bürokratisch einsortiert“ – als Sachzwang, obwohl das niemand wirklich will.

Eine echte Wahlmöglichkeit ist aber im Sinne von Inklusion notwendig. Eine Wahlmöglichkeit besteht aber nur, wenn auch ein Wechsel möglich ist und zwar auch eine „Rückkehr“ in die Werkstatt: Menschen müssen sich ausprobieren können. Eine Rückkehrmöglichkeit macht auch Mut, diesen Schritt zu versuchen. Der Weg zurück in den geschützten Bereich muss unbürokratisch möglich sein. Die Werkstätten für behinderte Menschen leisten in einem bestimmten Bereich für einen bestimmten Personenkreis unverzichtbare Arbeit. Sie sollten nur nicht die einzige Alternative sein.

Das größte Problem scheint dabei die nachhaltige Finanzierung alternativer Angebote zu sein. Wir sagen: Unterstützung muss personenzentriert sein. Sie soll unabhängig von Institutionen – wie den Werkstätten – organisiert werden. Das heißt konkret in der Praxis: Die Inanspruchnahme von Werkstattleistungen über ein Persönliches Budget muss auch ohne die Anbindung an eine Werkstatt möglich sein.

Seit der Einführung des persönlichen Budgets im Jahr 2008 gibt es das erfolgreiche Modellprojekt „Budget für Arbeit“ in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, und Hamburg. Die Teilnehmenden erhalten den Betrag, den ihr Werkstattplatz kostet und nehmen ihn mit zu einem Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es handelt sich dabei um keine neue Leistung, sondern nur um die Umwandlung eines Sachleistungsanspruchs in eine Geldleistung.

In diesem Modell sehen wir große Chancen und sollte deshalb bundesweit umgesetzt werden. Nach unseren Vorstellungen könnte dafür ein „Kombi-Budget“ erprobt werden, an dem sich die Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungshilfe und Integrationsämter als komplexe Gesamtleistung beteiligen. So könnten neue Verschiebebahnhöfe vermieden werden. Für das Kombi-Budget soll es nach unseren Vorstellungen ein einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren geben. Noch ist das leider Zukunftsmusik. In der anschließenden Diskussion würde mich Ihre Meinung dazu interessieren, und ich nehme sie sehr gerne als Rückmeldung mit nach Berlin.

In unseren Diskussionen zu diesem Modell sind wir auf mehrere noch zu klärende Punkte gestoßen: Da ist zum einen die Frage nach dem Rückkehrrecht in die Werkstätten – ich habe es schon beschrieben. Zum anderen ist wohl bei Fragen der Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung der Beschäftigten noch viel Detailarbeit nötig. „Richtig“ gleichgestellt, wie nicht-behinderte Beschäftigte, sind die Menschen in diesem Modell nicht. Prinzipiell sehen wir in diesem Ansatz aber eine große Chance für Menschen mit Behinderungen – selbstbestimmt ihr Arbeitsleben zu gestalten.

4. Existenzgründungen fördern

Bisher gibt es – so habe ich es in einer Anhörung im Bundestag gehört – erst knapp 4.000 Menschen mit Behinderung, die selbstständig sind. Das sind zu wenige. Um diesen Zugang zu Arbeit zu stärken, bräuchte es eine eigenständige Finanzierung für Existenzgründungsberatungen für Menschen mit Behinderung. In dieser Diskussion gibt es noch einige offene Punkte: – Wie könnte das Budget ausgestaltet, welche Kriterien werden angelegt für eine Förderung und wie muss die Beratung ausgestaltet werden?

Eigentlich sollten natürlich für alle die gleichen Bedingungen gelten. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist entscheidend. Gleichzeitig muss die Existenzförderung und Beratung natürlich auf die besondere Situation und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sein. – Hier ist noch konzeptionelle Arbeit nötig, und auch hier freue ich mich über Rückmeldungen und Diskussionsbeiträge im Anschluss.

5. Nachhaltige Zugänge in den Arbeitsmarkt aufbauen

Neben der Finanzierung und der Portabilität von Leistungsansprüchen durch ein entsprechendes Budget – geht es insbesondere ganz grundsätzlich um die Zugänge in den Arbeitsmarkt. Ganz zentral ist dabei der Übergang von der Schule in den Beruf. Das ist eine ganz kritische Phase im beruflichen Werdegang – und zwar für alle junge Menschen. Das weiß ich als Sozialpädagogin, die sich intensiv mit Jugendlichen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz beschäftigt hat und als Mutter. Bei Menschen mit Behinderung kommt aber noch die Problematik wechselnder Kostenträgern hinzu, wenn die SchülerInnen auf Hilfe angewiesen sind.

In der Praxis führt der Besuch einer Sonder- oder Förderschule bisher fast immer zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Diesen Automatismus wollen wir durchbrechen und für uns fängt Inklusion im Arbeitsleben bereits bei Bildung und Ausbildung an. Die Anstrengungen der Landesregierung – hin zu einer inklusiven Schullandschaft gehen von daher in die richtige Richtung. Denn die Schullandschaft in Deutschland ist noch viel zu stark vom Förderschulgedanken geprägt. Die Integration in Regelschulen ist ein wichtiger Schritt, diesen Automatismus zu durchbrechen.

Dies wird aber ein Kraftakt. Zum Einen ist die Integration in Regelschulen in der Praxis extrem anspruchsvoll. Ich bin selbst keine Landespolitikerin, aber ich nehme deutlich wahr – das ist eine große Herausforderung für die grün–rote Landesregierung. Es ist nicht leicht, hier eine breite Akzeptanz zu erzeugen und alle mitzunehmen – zumal den Lehrkräften einiges abverlangt wird. Zum anderen muss auch im Bildungsbereich geklärt werden – welcher Träger – welche Unterstützung bezahlt und für welchen Nachteilsausgleich aufkommt. Ich nenne nur die Stichworte Integrationsassistenz bzw. Schulbegleitung. Das alles wird nicht einfach. Dennoch bin ich felsenfest überzeugt: Für die Inklusion ist der Bildungsbereich zentral und die Mühe lohnt sich.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, was bei der Vermittlung in Arbeit noch verbessert werden muss. In der Expertenanhörung des Bundestages wurde bei der Bundesagentur für Arbeit ein großes Beratungs- und Kommunikationsdefizit festgestellt. Wenn es um die Beschäftigung behinderter Menschen geht, wissen sowohl Betroffene als auch Arbeitgeber oft nicht genau, welche Rechte und Pflichten sie haben. Sie finden häufig auch keine spezialisierten Ansprechpartner. Deshalb fordern wir speziell ausgebildete BeraterInnen für schwerbehinderte Menschen – vor allem auch in den Jobcentern.

Die Job-Center müssen auch stärker die Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretungen suchen um ihre Beratung zu verbessern. Zudem brauchen die Job-Center ein ausreichendes Extra-Budget für Rehabilitationsmaßnahmen: die Mittel für arbeitsmarktpolitische Instrumente sind insgesamt viel zu knapp. Hier dürfen einzelne Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Veränderungsbedarf sehen wir auch beim Einsatz von Integrationsfachdiensten durch die BA. Denn die Integrationsfachdienste spielen beratend und unterstützend eine wichtige Rolle. Sie begleiten Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und sind Ansprechpartner für ArbeitgeberInnen und Beschäftigte.

Problematisch ist aber das Ausschreibungsverfahren: bisher duften die einzelnen Agenturen freihändig vergeben. Seit 2011 müssen sie ausschreiben. Das ist noch einmal festgezurrt worden in der Gesetzesbegründung zur Instrumentenreform. Das kritisieren wir aufs Schärfste.

Häufig setzt sich der günstigste Anbieter durch – es gibt kaum Qualitätskriterien. In der Folge gibt es mehrere und wechselnde Anbieter. Es fehlt die verlässliche Ansprechperson und die Betreuung „aus einer Hand“ . Eine an sich gute Leistung zersplittert. In diesem Bereich braucht es daher eine Rückkehr zur freihändigen Vergabe.

Mit dem Wettbewerbsrecht wäre das nach Ansicht von Experten vereinbar. Und ganz prinzipiell müssen wir uns die Frage stellen: Wie sind die Sonderrolle sozialwirtschaftlicher Unternehmen einerseits, die Wettbewerbsbestimmungen andererseits gegeneinander abzuwägen? Wir sagen: im Zweifelsfall sollten die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt stehen.

An dieser Stelle möchte ich ein kurzes Zwischenfazit ziehen: Die Menschen sind verschieden – jeder und jede hat seine Stärken und Schwächen. Die Menschen brauchen daher unterschiedliche Zugänge zu Arbeit – es gibt nicht einen Weg für alle. Dem muss die Politik gerecht werden und deshalb verschiedene verlässliche Möglichkeiten anbieten. Nicht die Menschen müssen sich anpassen – der Zugang zu Arbeit muss zu den Menschen passen.

Als Sprecherin für Arbeitnehmerrechte habe ich natürlich auch die Arbeitgeber im Blick. Es geht um die gesetzliche Verpflichtung Menschen mit Behinderung einzustellen und dieser Verantwortung müssen die Arbeitgeber auch gerecht werden. Hier gilt es die Rahmenbedingungen effektiv zu gestalten – mit einer Mischung aus Anreizen und Sanktionen. Einer der Juristen in der Anhörung hat es deutlich formuliert: „Recht funktioniert nur mit Zuckerbrot und Peitsche“

6. Beschäftigungsquote erhöhen und durchsetzen

Bei der Beschäftigungsquote können und dürfen wir nicht auf Freiwilligkeit seitens der Wirtschaft setzen. Die Beschäftigungsquote in der Wirtschaft lag 2000 bei 3,7 % und im Jahr 2010 bei 4,0%. Ein Anstieg von 0,3 % in 10 Jahren: Das ist eindeutig zu wenig. Das Ziel, weit mehr behinderte Menschen in Arbeit zu bringen wurde verfehlt. Die Absenkung der Beschäftigungsquote war also ein Fehler.Die Politik muss handeln. Die Beschäftigungsquote sollte wieder erhöht werden.

Handlungsbedarf sehen wir auch bei der Ausgleichsabgabe. Sie hat nicht nur eine Anreiz- sondern auch eine Ausgleichsfunktion, weil mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe auch Leistungen an ArbeitgeberInnen erbracht werden, die finanzielle Lasten tragen müssen, weil sie Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Die Einnahmen decken aber lediglich 60% der schwerbehindertenspezifischen Leistungen. Das ist zu wenig. Die Ausgleichsabgabe je unbesetzten Pflichtplatz muss also erhöht werden.

Es gibt auch Lücken bei der Erfassung der Ausgleichsabgabe. So zählen geringfügig Beschäftigte nicht bei der Quote. Die Beschäftigungspflicht wird daher durch Teilzeit und Geringfügigkeit oft unterlaufen. Das muss sich ändern.

Viele Betriebe „kaufen sich einfach auch nur frei“ anstatt behinderte Menschen einzustellen. Das ist aber nicht der Sinn einer Quote und das ist auch rechtswidrig. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird eigentlich mit Bußgeld belegt. In der Realität besteht hier aber ein Vollzugsdefizit – und das ist nicht akzeptabel. Die BA ist schlicht die falsche Stelle um diese Ordnungswidrigkeiten konsequent zu verfolgen. Für mich besteht hier ein Interessenskonflikt – den ich auch anderer Stelle sehe – beispielsweise bei der Leiharbeit. Die BA soll einerseits „vertrauensvoll“ mit Arbeitgebern zusammenarbeiten und andererseits Kontrollaufgaben übernehmen. Das passt nicht zusammen. Meiner Meinung nach soll diese Aufgabe an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen werden – das ist die Instanz, die wirklich scharf kontrollieren darf auf dem Arbeitsmarkt. Früher hatte ich immer so meine Probleme mit Kontrollen und Sanktionen. Heute – mit meinen Erfahrungen als MdB – und Skandalen wie Schlecker oder Amazon bin ich anderer Meinung. Kontrollen und Sanktionen sind notwendig und häufig der einzige Weg.

Notwendig sind aber auch verstärkte Anreize – wenn die Inklusion von Menschen mit Behinderungen funktionieren soll. Der finanzielle Anreiz der Ausgleichsabgabe interessiert große Unternehmen nicht besonders. Für kleine und mittlere Unternehmen aber ist dieser Anreiz attraktiv und dort müsste man stärker ansetzen.

Kleine und mittlere Unternehmen brauchen aber insbesondere Hilfestellung, gute Beratung und jemand der Ihnen vielleicht auch mal die Bedenken nimmt. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter leisten das häufig nicht – das hatte ich schon angesprochen. Die IHKs als Ansprechpartner der Unternehmen bieten auch zu wenig. Diesen Punkt hat die Bundesregierung sogar erkannt. Mit der „Initiative Inklusion“ werden seit Herbst 2011 insgesamt 5 Mio € bereit gestellt, um bei den Kammern die Inklusionskompetenz zu stärken. Das klingt gut und der Ansatz verdient tatsächlich Lob. Aber das wird nicht reichen.

Es stellt sich die Frage: 5 Millionen bundesweit für zwei Jahre. Und dann? Die ungeklärte Anschlussfinanzierung ist ein Problem. „Inklusionskompetenz“ kann nicht in einem Lehrgang gelernt werden. Wer es ernst meint, sollte dauerhaft Ansprechpartner finanzieren. Sonst wird es ein teures Strohfeuer. Und um im Bild zu bleiben: Zuckerbrot ist viel besser als Peitsche, aber man muss das Zuckerbrot auch finanzieren.

Ich komme zum Schluss und möchte noch einmal zusammenfassen: Der Arbeitsmarkt ist doppelt gespalten. Wir brauchen wieder soziale Leitplanken – davon profitieren alle. Ein inklusiver Arbeitsmarkt für alle muss im Mittelpunkt stehen und zwar für Behinderte und für nichtbehinderte Menschen.

Wir wollen echte Wahlfreiheit. Das erfordert alternative Denkweisen, alternative Finanzierungswege und alternative Instrumente. Ich habe einige konkrete Beispiele genannt, die Wege zu Inklusion eröffnen können: den sozialen Arbeitsmarkt mit Nachteilsausgleich, die Chancen von Existenzgründungen ermöglichen, die Bedeutung von Bildung und Ausbildung und die Notwendigkeit einer guten Beratung und Vermittlung. Klar ist aber auch: die Politik muss die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.

Alle Beteiligten müssen die altbekannten bequeme Wege verlassen: die Beschäftigten selbst, die Einrichtungen und Eingliederungshilfeträger, aber insbesondere auch die Arbeitgeber.

Vor allem hoffe ich auch auf die Kräfte des Bewusstseinswandels. Eine inklusive Arbeitswelt bringt nachweislich Vorteile für alle im Unternehmen. Viele Firmen denken mittlerweile um, reden von „diversity management“ und einer „Kultur der Vielfalt“ – das muss sich auf Menschen mit Behinderungen beziehen.

Vor allem kommt es darauf an, politisch die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. „Die Politik muss gestalten und handeln und zwar tatkräftig und klar, denn alle Menschen haben das Recht auf Arbeit.

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