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04.03.2018

Klare Opposition für mehr Gerechtigkeit

Wir bekommen tatsächlich eine Bundesregierung. Die politische Hängepartie ist endlich vorbei. Das zumindest ist gut. Unsere Aufgabe ist es jetzt, eine klare Opposition für Klimaschutz und Gerechtigkeit zu machen. Wir werden die Leerstellen der neuen kleinen GroKo mit Inhalten füllen. Das gilt selbstverständlich auch für die Themen, ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, für die ich zuständig bin. Ich habe deshalb die entsprechenden Stellen des Koalitionsvertrags kurz bewertet. Hier werde ich engagiert für mehr Gerechtigkeit streiten.

 

ArbeitnehmerInnenrechte  

Die sachgrundlose Befristung wird zwar nicht abgeschafft, aber sie wird eingeschränkt. Zukünftig dürfen nur 2,5% der Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sachgrundlos befristet werden und nur mit einer einmaligen Verlängerung für max. 18 Monate. Das wird die sachgrundlose Befristung tatsächlich einschränken. Das ist durchaus ein Erfolg. Die neuen Regelungen machen das Befristungsrecht allerdings bürokratisch und unübersichtlich. Es ist auch nicht nachvollziehbar und auch nicht gerecht, warum Betriebe mit weniger als 75 Beschäftigten weiterhin befristen dürfen und es gibt auch keine Antwort auf mögliche Ausweichreaktionen in Richtung Leiharbeit.

Kettenbefristungen mit Sachgrund sollen auf max. fünf Jahre (inklusive vorherige Leiharbeitszeiten) beim selben Arbeitgeber begrenzt werden. Das kann tatsächlich lange Befristungen einschränken. Aber hier wird es um die Details gehen, beispielsweise wie der Begriff „Arbeitgeber“ definiert wird.

Bei der Arbeit auf Abruf werden einige BAG-Urteile zur Über- und Unterschreitung der vereinbarten Arbeitszeit und zur Bezahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen nachvollzogen. Damit werden Fehlentwicklungen zwar nicht weiter ignoriert, aber eine grundlegendere Lösung wäre wünschenswert, weil dieser Trend so nicht aufzuhalten ist.

Der vereinbarte Kompromiss bei der befristeten Teilzeit ist schwach und kompliziert. Denn sie gilt nur für Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten. Zwischen 46 und 200 Beschäftigten gibt es noch eine Zumutbarkeitsgrenze (eine befristete Teilzeit pro 15 Beschäftigten). Die Regelungen werfen viele Fragen zur Anwendbarkeit und Zweckmäßig auf und sie gilt auch nur für rund die Hälfte der Beschäftigten. Das alles kritisieren wir.

Im Arbeitszeitgesetz sollen durch eine Tariföffnungsklausel so genannte Experimentierräume ermöglicht werden, um Höchstarbeitszeiten durch Betriebsvereinbarungen zu verändern. Das lehnen wir ab. Denn das Arbeitszeitgesetz ist schon heute nicht starr, sondern extrem flexibel. Vor allem gibt es gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, dass längere Arbeitszeiten die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Dazu passt, dass beim Arbeitsschutz die Empfehlungen einer Studie nur ausgewertet und nicht umgesetzt werden sollen. Der Arbeitsschutz bleibt wieder auf Strecke – das ist nicht akzeptabel.

Bei der betriebliche Mitbestimmung ist ein allgemeines Initiativrecht für Weiterbildung und verpflichtend das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebe bis 100 Beschäftigten geplant. Das begrüßen wir. Aber es reicht nicht als Antwort auf die weißen Flecken bei der betrieblichen Mitbestimmung. Bei der Unternehmensmitbestimmung sollen bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen die nationalen Regeln abgesichert werden. Das ist zu wenig. Es müssen alle Lücken geschlossen werden.

Was fehlt?

Bei der Tarifbindung ist eine Leerstelle, die ich heftig kritisiere. Geplant ist auch nichts bei der Leiharbeit. Gerecht wäre Equal Pay und das wäre auch notwendig, um Ausweichreaktionen aufgrund von neuen Befristungsregelungen zu vermeiden. Minijobs bleiben unverändert. Fehlanzeige auch bei Werkverträgen und Schein-Selbstständigkeit. Das Kapitel zur Arbeit 4.0 ist dünn, wolkig und enttäuschend. Es fehlen konkrete Maßnahmen.

Fazit – es gibt einige kleine Verbesserungen, aber bei vielen Themen bleibt sich auch die neue GroKo treu und ignoriert weiterhin die Probleme.

 

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Es wird die Einführung eines Sozialen Arbeitsmarkts für Langzeitarbeitslose angekündigt. Das fordern wir schon lange. Allerdings wirft die Ausgestaltung noch jede Menge Fragen auf. Es fehlen Aussagen über die Höhe der Förderung und über die mögliche Dauer. Fraglich ist auch, ob die vier Mrd. Euro über die gesamte Legislaturperiode tatsächlich zur Finanzierung der 150.000 Teilnehmer*innen ausreichen. Unklar ist auch, ob der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) kommt, was notwendig wäre. Wir werden die Einführung sehr kritisch begleiten. Denn nur wenn die Ausgestaltung und Voraussetzungen stimmen, entstehen für Langzeitarbeitslose tatsächlich Chancen und Perspektiven.   

Was fehlt?

Bei der Finanzierung der Jobcenter ist eine Leerstelle. Der Verwaltungshaushalt ist chronisch unterfinanziert und die Lücke wird seit Jahren aus dem Eingliederungsbudget gedeckt. Dieses Problem wird weder benannt noch gelöst. Das geht zulasten der Langzeitarbeitslosen. Aber gerade sie brauchen intensive Unterstützung. Verantwortungsvolle aktive Arbeitsmarktpolitik sieht anders aus.

Koalitionsvertrag: Kurze Bewertung