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16.01.2015

Kleine Anfrage: Am Sonntag gehören Mami und Papi uns

Kleine Anfrage zur Sonntagsarbeit offenbart: Immer mehr Menschen arbeiten am Wochenende. Gingen die Gewerkschaften in den 50er Jahren mit Slogan „Samstags gehört Vati mir“ für Arbeitszeitverkürzungen auf die Straße, könnte heute ein ähnliches Plakat fordern: „Sonntags gehören Mami und Papi uns“.

Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage, die ich an die Bundesregierung gestellt habe. 25,8 Prozent aller abhängig Beschäftigten haben danach im Jahr 2013 gelegentlich, regelmäßig oder ständig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Zehn Jahre zuvor waren es noch 22,7, Prozent.

Dennoch findet die Bundesregierung, Sonn- und Feiertagsarbeit sei „nach wie vor eine Ausnahme“. Das ist zynisch, denn Sonntagsarbeit ist kein Einzelfall. Die Antwort der Bundesregierung belegt: Ein Viertel aller Beschäftigten arbeitet – zumindest gelegentlich, aber auch regelmäßig – an Sonn- und Feiertagen. Da in vielen Haushalten beide Partner berufstätig sind, betrifft die Sonntagsarbeit also weitaus mehr als ein Viertel aller Haushalte in Deutschland. In all diesen Haushalten sind Mutti oder Vati eben nicht jeden Sonntag da. Dabei gibt selbst die Bundesregierung zu, und sie zitiert dabei eine Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts: Die Sonn- und Feiertagsruhe „dient der physischen und psychischen Regeneration. Der zeitliche Gleichklang einer für alle Bereiche regelmäßigen Arbeitsruhe ist ein grundlegendes Element für die Wahrnehmung der verschiedenen Formen sozialen Lebens. Das betrifft vor allem die Familien, insbesondere jene, in denen es mehrere Berufstätige gibt.“

Wenn ein Viertel aller Beschäftigten sonntags jedoch mehr oder weniger regelmäßig arbeitet, dann können diese Menschen sich eben nicht mehr physisch und psychisch gut regenerieren. Vor dem Hintergrund, dass die arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen kontinuierlich ansteigen, sind das definitiv zu viele Beschäftigte. Diese Menschen brauchen Zeit mit ihren Familien und Freunden und außerdem ausreichend lange Ruhephasen, um sich vom steigenden Stress im Arbeitsalltag zu erholen. Deshalb enthält das Arbeitszeitgesetz zu Recht einen grundsätzlichen Schutz der Sonntagsruhe.

Erst im vergangenen November entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die vom Land Hessen erlassenen Ausnahmegenehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit nichtig sind, soweit sie die Arbeit in Videotheken und Bibliotheken, in Callcentern und in Lottogesellschaften erlauben. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort zwar, sie begrüße das Urteil ausdrücklich, doch Konsequenzen zieht sie daraus nicht. Sie sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das ist gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden psychischen Erkrankungen allzu bequem. Denn die Sonntagsruhe ist eine der Stellschrauben, wenn es um die psychische Gesundheit der Menschen geht.

Es wäre also höchste Zeit, dass die Regierung das Gerichtsurteil zum Anlass nimmt, die gesetzlichen Ausnahmen, die Sonn- und Feiertagsarbeit ermöglichen, kritisch zu überprüfen und konkreter zu fassen. Nur bequem auf die Bundesländer zu verweisen, ist zu wenig.

 

Kleine Anfrage: Sonntagsarbeit

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