Inhalt

22.04.2014

Kleine Anfrage „Betriebsratswahlen 2014“ - Antworten ohne Empathie und Inhalt

Es gibt vermehrt „weiße Flecken“ bei der betrieblichen Mitbestimmung. Nur noch 9 Prozent der Betriebe in West- und Ostdeutschland haben einen Betriebsrat und nur 43 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland werden von einem Betriebsrat vertreten. Es ist bekannt, dass immer wieder die Betriebsratsarbeit behindert und die Wahlen von Betriebsräten verhindert werden. Deshalb haben wir mit einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nachgefragt. Die Antworten zeigen aber keinerlei Problembewusstsein. Sie können nur als Antworten ohne Empathie und Inhalt bezeichnet werden.

Immerhin wurden die uns vorliegenden Zahlen und eine leicht abnehmende Tendenz in den letzten Jahren bei der betrieblichen Mitbestimmung bestätigt. Nicht wirklich neu ist auch, dass die meisten Betriebsräte in großen Betrieben ab 501 Beschäftigte zu finden sind. Und wir wissen jetzt auch, dass in der Branche Bergbau, Energie, Wasser und Abfall die meisten Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten werden und die wenigsten im Gastgewerbe. Auf die Fragen, wie viele Anzeigen und Verfahren es wegen der Behinderung oder Verhinderung von Betriebsräten gab, antwortete die Bundesregierung wie gewohnt, dass keine statistischen Angaben vorliegen. Das war es dann auch schon mit den Inhalten – Fehlanzeige bei den Fakten.

Richtig inhaltsleer und nichtssagend wurde es dann bei den Fragen nach Einschätzungen der Bundesregierung. So habe ich beispielsweise gefragt, welche Rolle externe BeraterInnen spielen, um die Wahl von Betriebsräten zu verhindern. Aber der Bundesregierung liegen auch dazu keinerlei Kenntnisse vor. Auch wenn der Bundesregierung keine Daten vorliegen, müsste ihr wenigstens das Problem bekannt sein. Ein Blick ins Internet zeigt doch die vielfältigen Seminare für Arbeitgebende, die auch Tipps geben, wie die Wahl eines Betriebsrats verhindert werden kann – Fehlanzeige beim Problembewusstsein.

Auch die Antwort auf die Frage, welche Rolle Befristungen spielen, um eine Betriebsratswahl zu verhindern oder die Betriebsratsarbeit zu behindern, war ernüchternd. Die Bundesregierung antwortet lediglich mit Allgemeinplätzen – so seien befristet Beschäftigte aktiv und passiv wahlberechtigt im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Oder: „Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen in vollem Umfang auch für befristet Beschäftigte.“ Mit keinem Wort werden die spezifischen Problemlagen bei der betrieblichen Mitbestimmung erwähnt. Es ist doch bekannt, dass befristet Beschäftigte leichter eingeschüchtert werden können, wenn sie die Wahl eines Betriebsrats voran bringen wollen. Und es gibt auch genügend Beispiele, dass Betriebsräte neu wählen müssen, weil zu viele Betriebsratsmitglieder nach Befristungen nicht übernommen wurden. Damit ignoriert das Ministerium insbesondere die Situation in Branchen mit hohem Befristungsanteil, obwohl gerade die Beschäftigten in diesen Betrieben eine Interessensvertretung bitter nötig hätten. Empathie für die Beschäftigten sieht anders aus.

Es wundert also nicht, dass die Bundesregierung die letzten Fragen nach dem Handlungsbedarf und konkreten Maßnahmen nur ausweichend beantwortet hat. Sie teilt uns lediglich mit, was im Koalitionsvertrag zu Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart wurde. Auf die Frage, wie die betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden könnte, gab es keinerlei Antwort – was letztlich Gegenstand der Kleinen Anfrage war.

Die Mitbestimmung ist ein wichtiger Teil unserer demokratischen Kultur. Durch die betriebliche Mitbestimmung verbessern sich insbesondere die Arbeitsbedingungen in den Betrieben zum Vorteil der Beschäftigten. Das ist gelebte Partizipation und Demokratie. Es muss also politisches Ziel sein, die betriebliche Mitbestimmung zu stärken. Es muss Schluss sein mit den betriebsratsfreien Zonen.

Bei diesem Thema hätte ich also von einer sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin zumindest erwartet, dass sie den Handlungsbedarf erkennt und Empathie zeigt für die Beschäftigten, die sich in den Betrieben engagieren. Stattdessen präsentiert uns das Ministerium die üblichen Floskeln, die auch eine Bundesarbeitsministerin von der Leyen von sich gegeben hätte: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor …“

 

Bewertung

Kleine Anfrage