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31.03.2011

Kleine Anfrage: Bundesregierung verweigert Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht

In einer Kleinen Anfrage wollten wir die Haltung der Bunderegierung zu der Dynamik und den gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen kirchlichen Arbeitgebern auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite in Erfahrung bringen. Die Bundesregierung hat sich in ihren Antworten bedeckt gehalten und sieht keinen Diskussions- und Handlungsbedarf. Sie überlässt – wie auch in anderen Feldern – die Entscheidung den Gerichten und scheut die öffentliche Debatte.

Die kirchlichen Träger im Bereich der sozialen Dienstleistungen zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und betreiben Pflege-, Kinderheime, Krankenhäuser sowie Kindergärten. Der Staat finanziert einen Großteil der Aufgaben aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Kirchen haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst auch den Bereich der Arbeitsbeziehungen, d.h. für kirchliche Einrichtungen gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz. Es wurden eigene Formen der Mitarbeitervertretungen und der Lohnfindung entwickelt.

Die Gewerkschaft ver.di argumentiert aber, dass diakonische Arbeitgeber auf dem gleichen Markt wie normale Unternehmen agieren. Gewerkschaft und vermehrt auch kirchliche Beschäftigte klagen über Lohndruck und Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen. Ein Problem ist, dass die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen nicht für bessere Arbeitsbedingungen und Entgelte streiken dürfen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Mittlerweile beschäftigt die Frage nach dem Streikrecht auch die Gerichte. Zuletzt hatte das Arbeitsgericht Hamburg Streiks beim Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg mit Rekurs auf die verfassungsmäßigen Rechte der Beschäftigten für rechtens erklärt. Bereits im Januar waren mehrere diakonische Einrichtungen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm mit dem Versuch gescheitert, ver.di den Aufruf zu Streiks in Diakonie-Betrieben zu untersagen.

In der Kleinen Anfrage stellt die Bundesregierung lediglich fest, dass das Arbeitsrecht „im Licht des verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts der Kirchen auszulegen“ sei. Die Frage, ob das fehlende Streikrecht noch zeitgemäß sei, blieb unbeantwortet.

Um die komplette Kleine Anfrage einschließlich der Antwort der Bundesregierung zu lesen, klicken Sie hier.