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02.05.2014

Kleine Anfrage: Effektive Kontrollen von Mindestlöhnen gibt es nicht kostenfrei

Es reicht nicht, wenn Mindestlöhne nur in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Notwendig sind auch effektive und ausreichende Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Es geht darum, dass die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Mindestlöhne schützen aber auch die Betriebe, denn sie laufen Gefahr von Schmutzkonkurrenz vom Markt gedrängt zu werden. In den letzten Jahren musste die FKS immer neue Mindestlöhne kontrollieren und neuerdings auch die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche. Der geplante gesetzliche Mindestlohn wird die FKS erneut vor eine große Herausforderung stellen. Deshalb habe ich bei der Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt. Die Antworten zeigen einen eklatanten personellen Mangel.

Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass die FKS heute die Mindestlöhne und die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit von rund 4 Millionen Beschäftigten kontrolliert und dies mit einem Personalstand von 6.481 (388 Planstellen sind unbesetzt). Aus früheren Kleinen Anfragen wissen wir aber, dass im Jahr 2008 nur rund 2,1 Millionen Beschäftigte von Mindestlöhnen geschützt waren und der FKS standen für die Kontrollen im Jahr 2009 rund 6.000 Stellen zur Verfügung. Die FKS kontrolliert heute also die Löhne von doppelt so vielen Beschäftigten mit nur rund 500 Stellen mehr. Die Bundesregierung schreibt: „Die Personalausstattung der FKS reicht aus, um aus heutiger Sicht insgesamt eine angemessene Aufgabenerledigung sicherzustellen.“ Diese minimale Personalaufstockung kritisiere ich aufs Schärfste. Als die FKS im Jahr 2004 eingesetzt wurde, sprach Hans Eichel von einem Personalbedarf von 7.000 Stellen. Heute liegt die FKS noch immer mit rund 6.500 Stellen darunter. Dieser personelle Mangel wird nur verwaltet.

Im Jahr 2013 hat die FKS in den Mindestlohnbranchen 35.188 Prüfungen durchgeführt. In der Folge wurden 2.309 Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung von Mindestlöhnen eingeleitet und Bußgelder in Höhe von 16,7 Millionen Euro festgesetzt. Frühere Kleine Anfragen zeigen im Vergleich, dass 2009 die Hälfte an Prüfungen (16.233) zu doppelt so vielen Ermittlungen (4.717) und Bußgelder (31,4 Millionen Euro) geführt haben. Es stellt sich also die Frage, ob die Betriebe in dieser Zeit ehrlicher oder die Kontrollen weniger effektiv geworden sind. Ich tippe auf das Zweite. Die Kontrollen von Mindestlöhnen sind extrem aufwändig, denn da reichen keine Personalbefragungen. Die FKS muss in die Betriebe und alle Unterlagen, die Arbeitsstunden, Leiharbeitsverhältnisse und auch Werkverträge kontrollieren – das braucht Zeit. Mit im Verhältnis viel weniger Personal fehlt der FKS aber diese Zeit. Mit dieser Personalausstattung kann die FKS weder ihrer Aufgabe noch die Bundesregierung ihrer Schutzfunktion für die Beschäftigten gerecht werden. Die FKS braucht mehr Personal.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Personalausstattung der FKS mit Blick auf den geplanten gesetzlichen Mindestlohn beurteilt, antwortet die Bundesregierung, dass die Einführung eines Mindestlohns mit höheren Personal- und Sachkosten verbunden ist. Aber „Einzelheiten sind dem Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten“. Im vorliegenden Haushaltsentwurf 2014 werden aber keine weiteren Stellen bereitgestellt. Und in einer dpa-Meldung vom 21.03.2014 lehnte Finanzminister Schäuble ebenfalls eine Aufstockung der FKS-Kontrolleure ab und dies, obwohl laut Zollgewerkschaft zwischen 2.000 und 2.500 weitere Stellen erforderlich sind.

Nach den Antworten auf die Kleine Anfrage bildet die Zollverwaltung ihre eigenen Nachwuchskräfte im Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) aus und zwar gerademal 300 jährlich für den gehobenen Dienst. Auch wenn die Große Koalition noch einlenkt und weitere Stellen zur Verfügung stellt, droht somit ein erheblicher Personalengpass. Es wird Jahre dauern bis ausreichend Personal für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns ausgebildet und einsatzfähig ist.

Schon heute hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu wenig Personal, weil ihr in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen wurden. Jetzt soll die FKS auch noch den gesetzlichen Mindestlohn prüfen – wieder ohne ausreichend Personal. Effektive Kontrollen von Mindestlöhnen sind aber nicht kostenfrei. Damit steht der gesetzliche Mindestlohn am Ende nur auf dem Papier. Das wäre ein Skandal und zum Nachteil für alle, die auf ihn angewiesen sind!

 

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Kleine Anfrage

Pressebericht: Süddeutsche Zeitung

NDR-Sendung Panorama 3