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28.09.2011

Kleine Anfrage: Halbherzige Kontrollen der Leiharbeit

Mit einer Kleinen Anfrage habe ich bei der Bundesregierung nachgefragt, wie effektiv die Bundesanstalt für Arbeit die Leiharbeit kontrolliert. Die Antwort ist ernüchternd. Die Kontrollen sind uneffektiv und gelinde gesagt ein Witz. Die Rechte der Leiharbeitskräfte werden in dieser Form nicht garantiert. Ich fühle mich in meiner Forderung bestärkt, dass die Prüfungen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übernehmen soll. Die Kleine Anfrage hat auch in der Öffentlichkeit Beachtung gefunden, nachdem die „Süddeutsche“ auf den Wirtschaftsseiten damit titelte. Auch wenn ich mich mit Anträgen nicht durchsetzen kann – sensibilisieren und Öffentlichkeit herstellen – das funktioniert.

Der Schlecker Skandal hat eine Reform in der Leiharbeit bewirkt – die gesetzlichen Regelungen erzielen aber durch uneffektive Kontrollen keine nachhaltige Wirkung. Die Antworten der Bundesregierung zur Kontrolle der Leiharbeit zeigen, dass die vermeintlich wichtigste Regelung, die sogenannte Drehtürklausel, aber auch die allgemeinen Prüfungen ein zahnloser Tiger sind. Die Prüfung der Drehtürklausel soll durch die Leiharbeitsfirmen selbst vorgenommen werden. Sie sollen mit Hilfe von Unterlagen wie „Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf“ oder Personalbögen durchgeführt werden. Eine eigenständige Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nicht. Damit vernachlässigt die Bundesregierung ihre Plicht, Leiharbeitskräfte zu schützen in unverantwortlicher Weise. Missbrauch in der Leiharbeitsbranche ist also nach wie vor möglich. Die Rechte der Leiharbeitskräfte werden nicht gewahrt.

Kontrolle der BA ist nicht effektiv

Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass die Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wenig Nutzen haben. Ein wesentliches Problem besteht darin, dass die BA im Gegensatz zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) keine ausreichenden Kontrollbefugnisse besitzt. Die Bundesagentur für Arbeit kündigt ihre Prüfungen bei den Leiharbeitsunternehmen an und prüft die Unterlagen, die sie von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt bekommt – nicht mehr und nicht weniger. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hingegen könnte in die Betriebe gehen, in denen die Leiharbeitskräfte arbeiten, dort kontrollieren und mit den Leiharbeitskräften sprechen.

Hinzu kommt, dass die sich die Bundesagentur für Arbeit in einem Interessenskonflikt befindet. Sie soll einerseits effektive Kontrollen durchführen und andererseits im Rahmen der Arbeitsvermittlung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verleihunternehmen pflegen. Das passt nicht zusammen. Deswegen spricht viel dafür, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Kontrollen zu übertragen, denn sie hat im Gegensatz zur BA als Ermittlungsbehörde weitreichende Befugnisse. Nur in dieser Form könnten eine effektive Kontrolle garantiert werden.

Eingruppierung wird nicht geprüft

Ein häufig auftretendes Problem ist, dass Leiharbeitskräfte nicht sachgerecht eingruppiert werden. Die Folge ist, dass die in der Regel ohnehin niedrigen Löhne noch weiter abgesenkt werden. Dies hat die BA ebenfalls zu kontrollieren, was allerdings aufgrund der fehlenden Kontrollbefugnisse kaum möglich ist. Die BA darf nämlich nicht im Entleihbetrieb prüfen. Dies ist besonders problematisch, wenn Verleihbetriebe keine Betriebsräte haben, die auf eine korrekte Eingruppierung achten – und in 95% der Verleihfirmen existiert kein Betriebsrat. Diesen Zustand finden wir unerträglich. Es kann nicht sein, dass Leiharbeitskräfte keinerlei Schutz und Unterstützung bei der korrekten Eingruppierung erhalten. Weder die BA noch die FKS dürfen die Eingruppierung von Leiharbeitskräfte prüfen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Zu geringe Prüfquote

Selbst wenn die Bundesagentur für Arbeit mehr Befugnisse hätte, fehlt ihr die personelle Ausstattung, um sachgerecht zu prüfen. Das zeigt das sich stetig verschlechternde Verhältnis zwischen Prüfenden und Leiharbeitskräften. Es hat sich seit 2004 von eins zu 5000 auf eins zu 10.000 verschlechtert. Das ist höchst problematisch. Die Prüfquote der Leiharbeitsunternehmen lag im Jahr 2010 bei ungefähr acht Prozent. Diese Quote ist zu gering, um die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in der missbrauchsanfälligen Branche der Leiharbeit flächendeckend zu garantieren.

Überraschend wurde 2011 die Prüfquote von 2010 schon im ersten Halbjahr erreicht – allerdings bei gleichem Personalstand. Wie dies zustande kommt, ist nicht erklärbar und kann der Qualität der Prüfungen nicht zuträglich sein, wenn die gleiche Anzahl von Prüfern plötzlich doppelt soviel Verleihunternehmen wie im Vorjahr prüfen. Entweder die Prüfer der Bundesagentur für Arbeit haben im Vorjahr nur Kaffeekränzchen abgehalten – wovon nicht auszugehen ist – oder sie vernachlässigen gegenwärtig ihre Prüfpflichten, um eine bessere Prüfquote sicher zu stellen.

 

Kleine Anfrage
Pressebericht: Süddeutsche Zeitung