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10.09.2012

Kleine Anfrage: Nachfragen zum CGZP-Urteil

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP-Tarifverträge dauern die Prüfungen zu den Nachforderungen der Rentenbeiträge bei den Leiharbeitsfirmen immer noch an. Ich frage regelmäßig nach dem Stand der Prüfungen. Denn die Leiharbeitskräfte, die jahrelang niedrige Löhne erhalten haben, sollen jetzt endlich zu ihrem Recht kommen.

In der Vergangenheit wurden viele Leiharbeitskräfte nach Tarifverträgen der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) bezahlt. Mit diesen Tarifverträgen konnten die Arbeitgeber beim Einsatz von Leiharbeit vom Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ abweichen. In der Folge mussten die Leiharbeitskräfte erhebliche Lohneinbußen hinnehmen. Im Dezember 2010 entzog das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit. Die Tarifverträge waren auch rückwirkend nicht mehr gültig. Die betroffenen Leiharbeitskräfte erhielten die Möglichkeit vor Gericht höhere Löhne einzuklagen. Vor allem waren die Sozialversicherungen nach dem Urteil verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für vier Jahre rückwirkend nachzufordern.

Eine Bewertung zur aktuellen Kleinen Anfrage

Seit dem Urteil befragen wir regelmäßig die Bundesregierung nach dem Stand der Prüfungen und Nacherhebung der Sozialversicherungsbeiträgen. Laut der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage wurden bisher bei 3.200 Verleihfirmen Prüfverfahren eingeleitet. Aber nur 1.700 sind abgeschlossen und 1.500 dauern noch immer an. Insgesamt wurde bis zum Juli 2012 eine Summe von 69,3 Mio. Euro nachgefordert, von der aber lediglich 22,9 Mio. bisher von den Leiharbeitsunternehmen bezahlt wurden. Die Höhe der nacherhobenen Beiträge ist mit 69,3 Mio. Euro überraschend gering im Vergleich zu Berechnungen von Experten, die eine Summe von ca. 2 Mrd. Euro vermutet haben.

Ein Zahlungsaufschub zu gewähren ist gängige Praxis. Irritierend ist aber, dass die Deutsche Rentenversicherung auf 9,9 Mio. Euro – also bisher auf 12% der Beiträge – durch Niederschlagung wegen Insolvenzgefahr der Verleihfirmen verzichtet. Und dies, obwohl gesetzlich geregelt ist, dass bei Insolvenz der Verleihbetriebe die Entleihbetriebe haften müssen. Damit entgehen den Sozialversicherungen 8,3 Mio. Euro zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Das ist nicht korrekt, denn die Entleih- und Verleihbetriebe haben jahrelang von den Niedriglöhnen in der Leiharbeit profitiert. Unklar bleibt auch, ob diese Beiträge dennoch den betroffenen Leiharbeitskräften als Rentenanwartschaften gut geschrieben werden. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wäre dies ein Skandal. Denn die Leiharbeitskräfte haben jahrelang niedrige Löhne erhalten und müssten jetzt trotz BAG-Urteil auf Sozialversicherungsbeiträge und bei Arbeitslosigkeit auf Nachzahlungen von Arbeitslosengeld I verzichten. Das wäre nicht fair und auch nicht gerecht. Wir werden an diesem Punkt nochmals nachfragen und den Vorgang klären.

Insgesamt kritisieren wir noch immer, dass das Prüfpersonal der Deutschen Rentenversicherung nicht aufgestockt wurde. In der Folge dauern die Prüfungen unverhältnismäßig lange an. Wir können nur hoffen, dass die Qualität der Prüfungen darunter nicht leidet. Kritik haben wir einmal mehr auch an der Bundesregierung. Manche Fragen wurde entweder ausweichend oder gar nicht beantwortet. Wir lassen aber nicht locker und werden nachfragen.

 

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