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05.11.2018

Kleine Anfrage: Sozialer Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose

„Teilhabechancengesetz“ – so heißt das Gesetz, mit dem die Bundesregierung einen Sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose schaffen will. Doch was die Bundesregierung da plant, hat so einige Denkfehler und offene Fragen. Deshalb habe ich eine Kleine Anfrage gestellt und nachgefragt. 

Ich habe Kritik daran, dass sich der Lohnkostenzuschuss nur am Mindestlohn orientiert und nicht am tatsächlichen Lohn, beispielsweise am Tariflohn. Deshalb habe ich nachgefragt, welche Gründe dagegen sprechen, dass die Förderung sich am tatsächlichen Arbeitsentgelt orientiert. In der Antwort nennt die Bundesregierung als Grund lapidar, es sei eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Zudem habe ich die Bundesregierung gefragt, ob diese Benachteiligung von tarifgebundenen Arbeitgeber dazu führen kann, dass nur wenige dieser Arbeitgeber einen Arbeitsplatz anbieten. Die Antwort lautet: „Angesichts der Höhe und Dauer der Förderung kann eine Eigenleistung der Arbeitgeber grundsätzlich erwartet werden.“ Von Arbeitgeber, die tariflich und fair entlohnen, erwartet die Bundesregierung eine Eigenleistung – von den Betrieben, die schlechter bezahlen aber nicht. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar und vor allem zutiefst ungerecht. So werden nicht ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Wenn dieses Gesetz wirklich einer relevanten Zahl an langzeitarbeitslosen Menschen Chancen ermöglichen soll, dann muss sich der Lohnkostenzuschuss unbedingt an den tatsächlichen Löhnen orientieren.

Im Gesetz steht eindeutig, dass Langzeitarbeitslose einem Arbeitsplatz zugewiesen werden und in der Folge kann eine Ablehnung zu Sanktionen führen. Auch an dieser Stelle habe ich nachgefragt. Die Bundesregierung führt in der Antwort aus, dass eine Teilnahme nur erfolgversprechend sein kann, wenn die Langzeitarbeitslosen das freiwillig machen. Gleichzeitig schreibt sie: „Eine Nichtteilnahme kann eine Pflichtverletzung darstellen.“ Die Bundesregierung ist bei dieser Frage widersprüchlich und sie sollte sich endlich von alten Denkmustern befreien. Denn Grundvoraussetzung für soziale Integration ist Freiwilligkeit. Das gilt für beide Seiten, denn kein Arbeitgeber wird sich einfach so einen langzeitarbeitslosen Menschen zuweisen lassen.

Beim Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sinken die Lohnkostenzuschüsse degressiv auf 70 Prozent. Das ist ein nicht kalkulierbares finanzielles Risiko für die potenziellen Arbeitgeber – zumal es hier um eine besonders arbeitsmarktferne Zielgruppe geht (7 Jahre im Leistungsbezug). Gerade die Beschäftigungsträger, die bei dieser Zielgruppe besonders angesprochen werden, erwirtschaften aber in der Regel keine oder nur geringe Gewinne. Auch diese Regelung kann dazu führen, dass der Soziale Arbeitsmarkt scheitert, weil nicht ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Abgesehen davon habe ich die Frage gestellt, inwiefern diese starre Degression der Unterschiedlichkeit der langzeitarbeitslosen Menschen und den daraus entstehenden individuellen Erfordernissen gerecht wird. Die Regierung antwortet: „Der Lohnkostenzuschuss ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Transparenz auf die im Gesetzentwurf genannten Prozentsätze festgesetzt.“ Diese Begründung ist fatal, denn hier stehen nicht der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt, sondern Abläufe in der Verwaltung. So kann soziale Teilhabe nicht gelingen. Das aber wäre dringend notwendig, denn alle Menschen haben Chancen und Perspektiven verdient.

Kleine Anfrage: Sozialer Arbeitsmarkt