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17.09.2018

Kleine Anfrage: Wenn der Beruf krank macht

Die Frage, wann und ob Beschäftigte einen Anspruch auf Rente oder Heilbehandlung haben, sorgt immer wieder für großen Streit. Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des Dokumentationszentrums „ansTageslicht.de“ beschreiben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gar als ausgeklügeltes System. Die Süddeutsche Zeitung vermutete, dies geschehe offenbar, um so wenig Renten zu gewähren, wie nur irgend möglich. In einer Kleinen Anfrage habe ich nachgehakt.

Berufskrankheiten können hervorgerufen werden beispielsweise durch die Chemikalien, die Lacke ausdünsten, mit denen Maler arbeiten. Ob eine Krankheit, die durch die Arbeit hervorgerufen wurde, als Berufskrankheit anerkannt wird, ist eine Frage, die die DGUV und die unter ihr organisierten Berufsgenossenschaften klären. Die DGUV ist nicht nur die Versicherung, die bei Gesundheitsschäden zahlt. Sie definiert zugleich, ob die Krankheit einer anerkannten Berufskrankheit entspricht. Und mithilfe von Gutachtern entscheidet die DGUV indirekt auch, ob der Job tatsächlich die Ursache ist.

Während die Berufsgenossenschaften Körperschaften öffentlichen Rechts sind und damit der parlamentarischen Kontrolle unterliegen, ist die DGUV lediglich ein eingetragener Verein. Hier fragte ich nach. Doch die Bundesregierung findet, das solle auch künftig so bleiben.

Vorwürfe die gegen die DGUV erhoben werden, verweisen auf zu enge Verbindungen zu Fachleuten für Arbeitsmedizin, Gutachtern, Stiftungslehrstühlen und Forschungsinstituten. Diese Nähe führt nach Meinung des Recherchezentrums „ansTageslicht.de“ dazu, dass bei der Bewilligung  von Heilbehandlungen und Rentenleistungen keine Objektivität mehr herrsche. Doch auch hier schmettert die Bundesregierung meine Nachfrage ab mit dem Verweis, es säßen doch auch Arbeitnehmervertreter_innen in den Gremien der DGUV.

Aus ihrer Antwort geht auch hervor, dass es der Bundesregierung herzlich egal ist, dass die DGUV über die in ihr zusammengeschlossenen Berufsgenossenschaften für berufsbedingte Gesundheitsschäden zahlen muss und gleichzeitig die Deutungshoheit über sie hat. Denn die Unfallversicherung klärt zunächst über eigene Sachbearbeiter_innen und vertraglich gebundene Ärzte, was als Gesundheitsschaden gilt. Oft treten dann die gleichen Ärzte der Berufsgenossenschaften vor Gericht als Gutachter auf. Die Bundesregierung erklärt dazu lapidar, es sei im Sozialversicherungsrecht „normal, dass die Leistungserbringer das Vorliegen der Voraussetzungen“ prüfen.

Aus meiner Sicht müsste den Vorwürfen gegen die DGUV ernsthafter nachgegangen werden. Zudem ist im Bereich der Berufskrankheiten unbedingt eine starke, unabhängige Forschung von öffentlichen Lehrstühlen und Forschungsinstituten notwendig. Und das muss die Bundesregierung sicherstellen. Denn immerhin geht es hier um Menschen, die wegen ihrer Arbeit krank werden.

Kleine Anfrage: Gesetzliche Unfallversicherung