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14.04.2017

Kleine Anfrage zur Arbeitszeit

Die Bundesregierung hat nach einem langen Prozess das Weißbuch „Arbeit 4.0“ vorgelegt und damit Überlegungen und Vorschläge, wie die Politik die Digitalisierung flankieren könnte. Ich habe vor diesem Hintergrund Fragen zur Arbeitszeit an die Bundesregierung gestellt. Die Antworten zeigen: Das Ministerium forciert einen neuen Flexibilitätskompromiss bei der Arbeitszeit, aber kann die Notwendigkeit dafür nicht begründen – im Gegenteil: Die Ausführungen zeigen vielmehr, dass die heutigen Regelungen bei der Arbeitszeit Sinn machen und bereits ausreichend Flexibilität ermöglichen.

Die Wirtschaft fordert in der Debatte um die Digitalisierung lautstark Änderungen am Arbeitszeitgesetz bezüglich der täglichen Höchstarbeitszeit und den geltenden Ruhezeiten. Und auch das Bundesarbeitsministerium bringt ein Wahlarbeitszeitgesetz in die Diskussion, mit dem es in tarifgebundenen Betrieben Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz geben kann.

In meiner Kleinen Anfrage in Frage 5 frage ich deshalb die heutigen statistischen Grundlagen ab, konkret: wie viele Beschäftigte arbeiten mit starren Arbeitszeiten, in Gleitzeitmodellen oder Vertrauensarbeitszeit. Und in Frage 6 frage ich nach Zahlen zu mobilem Arbeiten und Homeoffice. Die Bundesregierung hat dazu überhaupt keine Zahlen – nur zu Arbeitszeitkonten, die gar nicht abgefragt wurden. Mehr noch – in den Fragen 20-22 nach „mobilem Arbeiten“ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort nur auf „Handelsvertreter und Reisetätigkeit“. Wie veraltet ist das denn? Es stellt sich also die Frage, auf welcher Datenbasis eigentlich die Arbeitszeitdiskussion im Ministerium geführt wurde. Das zeigt mir, das Ministerium redet zwar über ein Wahlarbeitszeitgesetz, aber es hat überhaupt keine Kenntnisse darüber, wie flexibel die Beschäftigten heute schon arbeiten. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die Diskussion über ein so elementar wichtiges Thema wie die Arbeitszeit braucht eine gute Datenbasis, sonst taugen sie gar nichts.

In Frage 15 habe ich nach dem Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Stress bzw. psychischen Belastungen gefragt. Die Antworten zeigen ganz eindeutig, dass hohe Arbeitszeitbelastungen mit psychischen Belastungen einhergehen. Auch arbeitgeberbestimmte Arbeitszeiten sind mit einem höheren Risiko für Burnout verbunden. Zudem bestätigt das Ministerium bei ihrer Antwort auf Frage 16, dass Arbeitszeitbedingungen wesentlich sind für das private Leben und verweist deshalb auf das Arbeitszeitgesetz. Die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit sei ein wichtiges Instrument für den Gesundheitsschutz. Die Bundesregierung liefert selbst die Begründung dafür, dass die heutigen Regeln im Arbeitszeitgesetz Sinn machen und wichtig sind. Es gibt also keinen Handlungsbedarf bei der Arbeitszeit.

In Frage 18 und 19 frage ich konkret nach, ob aus Sicht des Ministeriums Handlungsbedarf bei der Arbeitszeit besteht. Die Antwort geht nicht auf die Frage ein. Das Ministerium unternimmt nicht einmal den Versuch, die Position des DGB in der Arbeitszeitdebatte zu beurteilen. Sie beschreibt einerseits, dass das Arbeitszeitgesetz flexible Arbeitszeitregelungen für die Tarifpartner ermöglicht. Andererseits bestätigt sie, dass durch den Diskussionsprozess „Arbeit 4.0“ ein neuer Flexibilitätskompromiss ermöglicht werden soll. Das widerspricht sich. Warum will das Ministerium Flexibilität erreichen, obwohl diese Flexibilität heute schon besteht?

Mein Fazit: Bei der Arbeitszeit ist viel Flexibilität möglich, insbesondere durch tarifvertragliche Regelungen. Das bestätigt auch das Ministerium. Das Arbeitszeitgesetz ist wichtig, denn es schützt die Gesundheit der Beschäftigten und es schafft notwendige Freiräume für das Leben in der Familie und in der Gesellschaft. Und das muss auch so bleiben.

Kleine Anfrage: Arbeitszeit