Inhalt

09.02.2011

Kommentar: Zum Scheitern der Hartz-IV-Verhandlungen

Der Vermittlungsausschuss mit VertreterInnen aus Bundestag und Länder konnte sich nicht auf einen Kompromiss zur Neuberechnung des Arbeitslosengeld II einigen. Damit sind die Hartz-IV-Verhandlungen gescheitert. Ich bedauere das Scheitern der Verhandlungen. Unser Ziel war, die Berechnung der Regelsätze verfassungsfest zu machen, etwas für die Bildung von Kindern in bedürftigen Haushalten zu tun und faire Löhne zu erreichen

Schwarz-Gelb war nicht in der Lage und auch nicht Willens, eine verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze vorzulegen. Die traurige Wahrheit ist: die Regierung hat das Wesen des Vermittlungsverfahrens, Kompromissvorschläge zu machen, nicht verstanden. Die Blockadehaltung von Union und FDP hat letztlich dazu geführt, dass keine Einigung zustande kommen konnte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat damit ihren Koalitionsfrieden über das Wohl der Kinder und Familien gestellt. In den zentralen Fragen der Existenzsicherung für alle Menschen, die ALG-II beziehen, und bei dem Problem ausreichender Löhne für diejenigen, die erwerbstätig sind, hat sich die Regierung einer Lösung verweigert.

Schwarz und Gelb waren nicht bereit, den Regelsatz verfassungskonform auszugestalten. Ich habe im Vorfeld die Berechnungsgrundlagen der Bundesregierung immer wieder kritisiert. Die Bundesregierung hat die Erhöhung des Regelsatzes um lediglich 5,- Euro nicht korrekt berechnet – damit steht der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Beim Bildungspaket haben wir in zähen Verhandlungen der Regierung wichtige Veränderungen abgerungen. Diese Änderungen hätten dafür gesorgt, dass die Verteilung der Gelder aus dem Paket für Bildung und Teilhabe bei den Kommunen liegt und damit relativ unbürokratisch bei den Kindern ankommen.

Sie waren nicht bereit, endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen oder wenigstens mehr Branchenmindestlöhne zu ermöglichen. Hier ist die Koalition erneut vor dem Druck der Wirtschaft eingeknickt. Löhne über dem Regelsatz sind aber notwendig, damit nicht noch mehr Menschen auf aufstockendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Schwarz und Gelb wollen das Lohndumping in der Leiharbeit nicht beenden. Gleichen Lohn für gleiche Arbeit wird es für LeiharbeiterInnen auch künftig nicht geben. Der FDP-Vorschlag, diesen „equal pay“-Grundsatz ab dem neunten Monat in ein und demselben Betrieb einzuführen, zeigt das eigentliche Anliegen der FDP. Der Großteil der Leiharbeitskräfte käme nicht in den Genuss von „Equal Pay“ – für die Entleihbetriebe wäre Lohndumping weiter möglich.

Die Koalition hat versucht, sich unsere Zustimmung zu ihrem Gesetz mit einem Vorschlag zur finanziellen Entlastung der Kommunen zu erkaufen. Wir lassen uns aber nicht erpressen. Wir Grünen sind für soziale Gerechtigkeit und für finanziell gut ausgestattete Kommunen. Das eine darf nicht mit dem anderen ausgespielt werden. Vor allem aber sollte im Vermittlungsausschuss eine Lösung für die Regelsätze gefunden werden – entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist eine andere Debatte und muss an anderer Stelle gelöst werden.

Es ist eine grundlegende politische Frage, wie wir mit den Menschen am unteren Ende unserer Gesellschaft umgehen. Schwarz-Gelb steht für soziale Spaltung, denn sie wollen keine echte Existenzsicherung, sie akzeptieren Armutslöhne und das Anwachsen prekärer Beschäftigung. Wir Grünen wollen eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Erwachsene und jedes Kind gerechte Chancen bekommt, in der man vom Lohn seiner Arbeit leben kann und die jedem Menschen das tatsächliche Existenzminimum garantiert.

Leidtragende des Scheiterns der Verhandlungen sind nun alle Arbeitslosen und deren Familien. Sie haben seit Beginn des Jahres einen Anspruch auf Bildungsleistungen und gesellschaftliche Teilhabe. Die Bundesregierung muss schnellst möglich eine Lösung finden, die den Rechten der Betroffenen gerecht wird.