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11.04.2011

Kontrolle der Leiharbeitsbranche endlich sicherstellen

Die Bundesregierung muss endlich klären, welcher Institution sie die Kontrolle der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit überträgt. Ein Mindestlohn kann nämlich nur vor Missbrauch schützen, wenn er kontrolliert und von den Unternehmen auch eingehalten wird. Selbst die Bundesagentur für Arbeit, die derzeit für die Kontrollen in der Leiharbeit zuständig ist, plädiert dafür, die Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vornehmen zu lassen. Diesen Vorschlag sollte die Bundesregierung ernst nehmen und endlich handeln.

Die vereinbarte Lohnuntergrenze ist ein richtiger Schritt. Sie zeigt aber nur Wirkung, wenn sie kontrolliert wird. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, dringend nachzubessern . Sie muss dafür sorgen, dass die Kontrolle auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) übertragen wird. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dies in einer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bereits angemerkt. Sie hatte vorgeschlagen, dass die Doppelzuständigkeit von BA und FKS abgeschafft wird, damit sich die BA auf die Vermittlung konzentrieren kann. Die bisher laxe Kontrolle in der Leiharbeit muss endlich ein Ende haben.

Die Bundesregierung hat ihre Chancen zu einer grundlegenden Reform der Regeln für die Leiharbeitsbranche nicht genutzt. Der vor wenigen Wochen vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung schützt nicht vor Lohndumping sowie der Substitution von Stammbelegschaften und stärkt auch nicht die Leiharbeitskräfte. Noch nicht absehbar sind die Ausweichreaktionen. Tatsache ist aber, dass sie kommen werden.

Zielführender wären die konsequente Einführung von Equal Pay ab dem ersten Tag und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots gewesen. Die wenigen Korrekturen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz helfen jedenfalls weder den Leiharbeitskräften noch den Beschäftigten.