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15.05.2019

Längst überfällig: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

Gestern Abend hat sich der Koalitionsausschuss endlich über die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche geeinigt. Damit wurde der monatelange Streit der Minister Heil und Altmeier endlich beigelegt. Das ist gut, aber weiterhin nur ein erster Schritt. Wir brauchen dringend auch ein Verbandsklagerecht, damit die Beschäftigten nicht mehr alleine für ihren Lohn klagen müssen.

Es hat wahrlich lange gedauert. Endlich reagiert die Bundesregierung auf die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Nach monatelangem Hin und Her hat sich der Koalitionsausschuss nun endlich geeinigt. Die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche kommt. Das ist gut für die mehr als 200.000 Zustellerinnen und Zusteller der Branche. Aber diese Entscheidung hätte schon viel eher fallen können, wenn die zuständigen Minister nicht ständig im Streit darüber verstrickt gewesen wären.

Dennoch ist die Nachunternehmerhaftung erst mal nur ein erster Schritt hin zu besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen. Sie muss unbedingt mit flächendeckenden Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit flankiert werden. Gleichzeitig brauchen wir zudem dringend ein Verbandsklagerecht, damit die betroffenen Beschäftigten unterstützt werden, wenn sie ihren hart verdienten Lohn einklagen müssen. Wenn es, wie in der Paketbranche teilweise sehr schmutzig zugeht, dann dürfen wir die Beschäftigten nicht alleine lassen.

PM: Längst überfällig: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche