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09.04.2018

Langzeitarbeitslosigkeit: Auch Ältere brauchen Chancen

Die Bundesagentur für Arbeit präsentiert jeden Monat schöne Zahlen. Bei genauerem Hinsehen aber wird erkennbar, dass die Zahlen statistisch schön gerechnet werden. Mit einer schriftlichen Frage habe ich nachgehakt und zwar bezogen auf ältere Erwerbslose. Wenn Personen über 58 Jahre ein Jahr lang kein Job angeboten wird, dann fallen sie aus der Statistik. Das geht in einer älter werdenden Gesellschaft gar nicht und daher muss dieser Paragraf schleunigst abgeschafft werden.

Die Zahl der Langzeitzeitarbeitslosen wird durch arbeitsmarktpolitische Instrumente entlastet. Wer eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung, Qualifizierung, Aktivierung etc. absolviert, gilt nach den Regeln der BA-Statistik nicht als arbeitslos. Aber auch wer unter die sogenannte Sonderregelung für Ältere (§ 53a Abs. 2 SGB II) fällt, wird aus der Statistik rausgerechnet. Ich habe bei der Bundesregierung nachgefragt, wie viele Personen davon betroffen sind. Im Jahr 2013 waren das rund 145.ooo Personen und 2017 waren es bereits 161.000 Personen. Bei dem aktuellen Monatsbericht März 2018 stand da schon die Zahl 165.000. Bei einer immer älter werdenden Gesellschaft wundert der Anstieg nicht.

Hier stellt sich die Frage, ob diese Sonderregelung tatsächlich Sinn macht. Meine Antwort darauf ist ein eindeutiges „Nein“. Denn so werden arbeitslose Menschen schon mit 58 Jahre auf das Abstellgleis geschoben und andere sollen bis 67 Jahre arbeiten. Das passt nicht zusammen. Alle – unabhängig vom Alter – brauchen Chancen und Perspektiven. Jobangebote für ältere Menschen müssen eine Selbstverständlichkeit sein, denn sie verfügen immerhin über Berufs- und Lebenserfahrung. Alles andere ist nicht gerecht und solch eine Regelung ist für die Menschen auch nicht würdevoll.

Antwort auf schriftliche Frage zu Älteren im SGB II