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26.03.2012

Leiharbeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist das Gebot der Stunde

Lohndumping in Form von hohen Lohndifferenzen von bis zu 50 Prozent zwischen Stammbelegschaften und Leiharbeitskräften sind nicht hinnehmbar und müssen beseitigt werden. Wir sind verwundert, dass Bundesankündigungsministerin von der Leyen nun eine gesetzliche Regelung ankündigt. Vor einem Jahr hatte sie noch die Verantwortung für eine Equal-Pay-Regelung auf die Tarifpartner in der Leiharbeit abgewälzt. Nun sind erst einmal die Tarifpartner gefordert.

Zur Studie des Rheinisch Westfälischen Instituts (RWI) und zu den Äußerungen von Bundesarbeitsministerin von der Leyen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Lohndumping in Form von hohen Lohndifferenzen von bis zu 50 Prozent zwischen Stammbelegschaften und Leiharbeitskräften sind nicht hinnehmbar. Die Studie macht deutlich, dass der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ dringend umgesetzt werden muss. Die Lohnunterschiede in der Leiharbeit sind ungerecht und widersprechen der Würde des Menschen. Jegliche Arbeit muss ihren Wert haben und gerecht entlohnt werden.

Bundesankündigungsministerin von der Leyen hat prompt reagiert und eine Regelung angekündigt. Dies ist verwunderlich, da sie vor einem Jahr die Verantwortung an die Tarifpartner in der Leiharbeit übertragen hat. Die tarifliche Equal-Pay-Regelung muss zügig verhandelt werden, damit niedrige Löhne in der Leiharbeit endlich der Vergangenheit angehören.

Eine tarifliche Equal-Pay-Regelung muss aber auch ihren Namen verdienen. Ein Grundlohn plus einer Branchenzulage machen noch kein Equal Pay. Zentral ist eine zusätzliche betriebliche Einsatzzulage ab dem 1. Tag und mehr Mitbestimmung der Betriebsräte in den Entleihbetriebe beim Einsatz von Leiharbeit. Nur dann wird der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ umfassend umgesetzt. Alles andere wäre Etikettenschwindel und müsste mit gesetzlichen Regelungen beantwortet werden.