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16.01.2012

Leiharbeit: keine Amnestie für Leiharbeitsunternehmen

In einer Pressemitteilung habe ich deutlich gemacht, dass es keine Amnestie für Leiharbeitsunternehmen geben darf, die über Jahre hinweg ihre Leiharbeitskräfte mittels Tarifverträgen der CGZP mit Billiglöhnen abgespeist haben. Dies fordert der Wirtschaftsflügel der CDU. Die Beschäftigten und die Sozialversicherungen haben ein Recht darauf, Löhne und Sozialversicherungsbeiträge aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts nachzufordern. Daran darf die Bundesregierung nichts ändern.

Zur Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels, eine Amnestie für Leiharbeitsfirmen zu erlassen, um sie vor der Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Löhnen aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zu schützen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Lohndumping ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb ist zu kritisieren, dass die betroffenen Leiharbeitsunternehmen und der CDU-Wirtschaftsflügel kein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. Sie betreiben weiterhin Lobbyarbeit, um bevorstehende Zahlungen an die Sozialversicherungen und Leiharbeitskräfte zu verhindern. Das ist ein Skandal.

Die Leiharbeitskräfte, die jahrelang unter den Gefälligkeitstarifverträge der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) leiden mussten, müssen nun endlich zu ihrem Recht kommen. Daran darf die Bundesregierung nichts ändern. Es darf nicht sein, dass die Unternehmen, die jahrelang von Billiglöhnen profitiert haben, weitgehend ungeschoren davon kommen. Zudem muss das CGZP-Urteil auch eine abschreckende Wirkung haben.

Die betroffenen Leiharbeitsunternehmen brauchen keinen Vertrauensschutz. Ihnen muss bewusst gewesen sein, dass die Tarifverträge der CGZP fragwürdig und mit heißer Nadel gestrickt waren. Insofern war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP keine Überraschung. Die Tariffähigkeit der CGZP war seit 2003 immer umstritten. Spätestens seit 2007 wurde in den Medien über die zweifelhafte Tarifpraxis der CGZP berichtet – insbesondere über die Haustarife mit sehr niedrigen Dumpinglöhnen. Deswegen muss die Bundesregierung hart bleiben und den Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels abwehren.