Inhalt

30.03.2017

Lohngleichheit: Schwesigs Gesetz ist eine Luftnummer

17-03-30_Transparenz-1024x614 17-03-30_Transparenz_1-1024x614 17-03-30_Transparenz_2-1024x614
<
>

Die Regierungsparteien verabschiedeten mit ihrer üblichen großen Koalitionsmehrheit ein Gesetz, das eigentlich Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern herstellen wollte. Doch in Wahrheit gibt es mit diesem Gesetz alles andere, aber bestimmt nicht gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Denn es ist nichts anderes als eine große Luftnummer. Dieses Gesetz aus dem Hause der Frauenministerin Schwesig täuscht politisches Handeln bloß vor. Transparenz und Lohngerechtigkeit werden hier nur simuliert. Deshalb haben wir drei Änderungsanträge gestellt.
 
Wer profitiert eigentlich von diesem Entgelttransparenzgesetz?
 
Ursprünglich – das ist schon knapp zwei Jahre her – wollte die Frauenministerin tatsächlich Entgeltgleichheit zwischen Frau und Mann herstellen. Doch der erste Referentenentwurf führte im Kanzleramt und bei der Union zu einem einhellig lauten Stöhnen – und so verschwand er ganz schnell wieder in der Versenkung. Jetzt ist von dem einst geplanten Gesetz noch das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit übriggeblieben. Das steht gleich zweimal drin. Aber das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn das schreiben Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz längst vor.

Mit dem neuen Gesetz werden allerdings nirgends konkrete Wege festgeschrieben, wie ein solches Gleichheitsgebot durchgesetzt werden könnte. Stattdessen dürfen einige wenige Frauen künftig erfahren, wieviel Geld ihre Kollegen verdienen. Diese viel gepriesene Transparenz gilt aber längst nicht für alle. Sie ist beschränkt auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten. Damit profitieren gerade mal knapp 44 Prozent der weiblichen Beschäftigten von dieser Art der Transparenz.

Gleichzeitig – und das ergab meine Kleine Anfrage an die Bundesregierung – arbeiten 92 Prozent der auskunftsberechtigten Frauen in tarifgebundenen oder tarifanwendenden Betrieben. Für sie gilt beim Auskunftsanspruch eine Angemessenheitsvermutung. Das heißt, Frau Schwesig geht davon aus, dass schon alles geschlechtergerecht ist, wenn’s denn nur in einem Tarifvertrag steht. Entsprechend haben diese Frauen nur einen einfachen Auskunftsanspruch: Sie bekommen die Entgeltregelung genannt, nach der sie bezahlt werden und es wird ihnen gesagt, wo sie diese Regelung finden. In der Realität bedeutet dieses viel gepriesene Auskunftsrecht also für 92 Prozent der berechtigten Frauen nur, dass sie auch einfach bei ihrer Gewerkschaft nach dem Tarifvertrag fragen könnten. Mehr Auskunft werden sie von ihrem Arbeitgeber auch nicht bekommen.

Schwesigs Ministerium selbst geht sogar davon aus, dass die vielgepriesene Transparenz nichts bringt. In der Begründung des eigenen Gesetzes heißt es, man gehe davon aus, „dass 1 Prozent der Beschäftigten ein entsprechendes Auskunftsverlangen stellen wird.“ Wir haben hier also ein Ein-Prozent-Gesetz. Und so ein Gesetz braucht es wahrlich nicht!

Freiwillig und niedrigschwellig
 
Wie paradox das Gesetz ist, zeigt auch eine andere Regelung: Betriebe, die 500 und mehr Beschäftigte haben, sollen ihre Entgeltregelungen nämlich künftig auf Benachteiligungen hin überprüfen. Aber sie werden nicht verpflichtet, sondern nur aufgefordert, dies zu tun. Betriebliche Prüfverfahren, so erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, sollen vor allem „freiwillig, in eigener Verantwortung und niedrigschwellig“ möglich sein. Da brauche es doch keine Verpflichtungen. Und schon gar keine zertifizierten Prüfverfahren. Unternehmen können also prüfen, sie können es aber auch bleiben lassen. Für solch einen Check braucht es letztlich kein Gesetz. Schon heute werden Unternehmen nicht daran gehindert, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen. Wenn sie es heute nicht tun, warum dann in Zukunft?

Was völlig fehlt ist ein Verbandsklagerecht
 
Union und Wirtschaft haben sich mächtig ins Zeug gelegt, um die zarten Ansätze eines sinnvollen Gesetzes kaputt zu verhandeln. Das geplante Gesetz, das dabei herausgekommen ist, braucht niemand. Denn am Ende lässt es die Frauen wieder alleine. Denn wenn Frauen Benachteiligungen vermuten, müssen sie nach wie vor alleine vor Gericht ziehen und alleine klagen. Das schreckt viele schon heute ab. Und daran ändert dieses Gesetz rein gar nichts. Schon allein das macht das Gesetz wertlos. Denn nicht die Frauen, sondern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Gesetzgeber sind in der Pflicht, die Lohnlücke zu schließen.

Ein wirklicher Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit wäre es, wenn die Möglichkeit einer starken Verbandsklage gesetzlich geschaffen wird, mit der Frauen unterstützt werden. Einen entsprechenden Änderungsantrag, den wir gestellt haben, lehnte die Koalitionsmehrheit jedoch einhellig ab. Denn letztendlich will diese Regierung nichts für die Frauen tun. Sie tut nur so als ob.

Antrag: Entgeltgleichheit