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17.09.2013

Mindestlöhne: Soziale Leitplanken sind alternativlos

Bundesarbeitsministerin von der Leyen übersieht, dass noch immer viele Millionen Menschen zu Niedriglöhnen arbeiten. Nur deswegen ist sie der Auffassung, dass ein gesetzlicher Mindestlohn und die Regulierung der Leiharbeit nicht notwendig sind. Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn, Equal Pay in der Leiharbeit und weitere branchenspezifische Mindestlöhne. Zu diesen sozialen Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt gibt es keine Alternative.

Zu der Ankündigung der Arbeitsministerin, den neuen Tarifvertrag in der Leiharbeitsbranche allgemeinverbindlich zu erklären erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Den Hinweis, dass die Tarifpartner keine Vorgaben der Politik brauchen, hätte sich Frau von der Leyen sparen können. Noch immer arbeiten 12 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben zu einem Niedriglohn. In nicht-tarifgebundenen Betrieben waren es laut der Hans-Böckler-Stiftung 2010 sogar 31 Prozent.

Es gibt keine Alternative zum Mindestlohn und zu Equal Pay in der Leiharbeit, wenn wir die Menschen vor Armut und vor allem vor Altersarmut schützen wollen. Auch wenn sich die Arbeitsmarktlage in den vergangenen Jahren verbessert hat, sind dennoch soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt notwendig.

Selbst die Gewerkschaften fordern seit langem einen Mindestlohn und „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit. Sie sind sich dessen bewusst, dass die Lohnfindung in manchen Branchen nicht zufriedenstellend funktioniert und die Tarifflucht immer mehr zunimmt. Von einer Bundesarbeitsministerin kann man erwarten, dass auch ihr diese Tatsache bewusst ist und sie zumindest einen Handlungsdruck verspürt.

Die Beschäftigten im Niedriglohnsektor haben das Recht auf eine anständige Bezahlung und soziale Sicherheit.

 

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