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24.05.2012

Mindestlohn im Einzelhandel: Regierung muss endlich handeln

Das Scheitern des Mindestlohns für den Einzelhandel zeigt, dass das System der Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz stark reformbedürftig ist. Bundesministerin von der Leyen muss eine Reform auf den Weg bringen und dafür sorgen, dass Mindestlöhne in Branchen möglich werden, in denen soziale Verwerfungen entstanden sind. Das Tarifvertragssystem muss dringend von unten gestützt und ein weiteres Ausfranzen verhindert werden.

Zum Scheitern des Mindestlohns im Einzelhandel erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die Regierung ignoriert den Handlungsbedarf. Es ist bitter, dass trotz der grundlegenden Einigung der Tarifpartner im Einzelhandel kein Mindestlohn für den Einzelhandel zustande kommt. Dieser Vorgang zeigt, dass das Verfahren für branchenspezifische Mindestlöhne nicht mehr zeitgemäß ist und die gesetzlichen Hürden zu hoch sind.

Wir fordern seit langem eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung. Die gesetzlichen Hürden müssen dringend abgesenkt werden. Gerade in Branchen, in denen die Löhne nach unten ausfransen und die Tarifpartnerschaft dies nicht mehr stoppen kann, müssen Mindestlöhne gesetzlich ermöglicht werden.

Bundesministerin von der Leyen darf nicht länger das Problem aussitzen. Sie muss endlich die gesetzlichen Regelungen für branchenspezifische Mindestlöhne vereinfachen. Wir haben als erste Fraktion mit dem Antrag „Tarifvertragssystem stärken“ auf den Handlungsbedarf hingewiesen und unsere Vorschläge in den Bundestag eingebracht. In einer Anhörung wurde deutlich, dass die zentralen Forderungen sowohl bei der Mehrzahl der Einzelsachverständigen als auch bei den meisten Verbänden auf Zustimmung stoßen. Das Scheitern im Einzelhandel zeigt nun, dass die Bundesregierung endlich handeln muss. Die FDP darf solche Anliegen nicht weiter blockieren.