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09.12.2011

Mindestlohn in der Leiharbeit – mehr Kontrolle ist notwendig

Nach vielen Monaten kommt nun die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit. Dennoch bleibt weiterhin Kritik und ich fordere weiterhin Equal Pay, damit sich die Arbeitsbedingungen wirklich verbessern. Vor allem aber fordere ich weiterhin, dass alle Kontrollen an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übergeben werden.

Zur positiven Entscheidung des Tarifausschusses für den Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Der Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche ist überfällig. Er ändert allerdings nichts an den Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften im Inland. Nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Equal-Pay-Prinzip würde die Arbeitsbedingungen inländischer Leiharbeitskräfte tatsächlich verbessern. Der Mindestlohn ist dennoch wichtig, da er Lohndumping durch ausländische Leiharbeitsfirmen zumindest eindämmt.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die gesetzlich normierten Arbeitnehmerrechte in der Leiharbeitsbranche durchgesetzt werden. Alle Beschäftigten müssen ein Mindestmaß an Schutz erhalten. Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerrechte wie die Gründung eines Betriebsrats, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die korrekte Eingruppierung in einen Tarifvertrag und die Einhaltung der sogenannten Drehtürklausel auch in der Leiharbeitsbranche gewährt werden.

Deswegen wollen wir effektive Kontrollen, die die Bundesagentur für Arbeit nicht leisten kann. Wir wollen die gesamten Kontrollen der Leiharbeitsbranche von der Bundesagentur für Arbeit auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen. Nur so können die Verhältnisse in der Leiharbeitsbranche verbessert werden.