Inhalt

09.11.2010

Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche: Antwort auf Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung hat keine Vision von „öffentlichem Interesse“

Mangel an öffentlichem Interesse“ – damit ist der Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom Tisch. Unsere Kleine Anfrage dazu zeigt, dass sich die Bundesregierung hinter fadenscheinigen Definitionen versteckt und sich damit gegen eine faire Entlohnung der Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche stellt. In der Antwort auf unsere Anfrage wird die Ablehnung mit der niedrigen Tarifbindung in der Weiterbildungsbranche begründet. Für den Rest der Arbeitgeber in der Branche wäre es laut BMAS nicht zumutbar, wenn die Entgelte und Arbeitsbedingungen auch für sie gelten würden.

Für uns Grüne ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Wir vertreten die Auffassung, dass die Tarifbindung im Arbeitnehmer Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht als Kriterium für die Beurteilung des öffentlichen Interesses vorgesehen ist. So kann nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1977 von öffentlichem Interesse gesprochen, wenn eine Gefährdung des Arbeitsfriedens durch ei eine Aushöhlung des Tarifvertrags vorliegt oder wenn angemessene Arbeitsbedingungen gesichert und damit Lohndrückerei beseitigt würde.

Die Bundesregierung interpretiert die Gesetzeslage jedoch einseitig zu Ungunsten der Beschäftigten und beruft sich auf einen Kommentar von Prof. Thüsing, dass eine „gewisse“ einen Repräsentativität notwendig sei. Ignoriert wird dabei, dass durch steigende Tarifflucht der Arbeitgeber eine Repräsentativität immer weniger erreicht werden kann – dies wirkt wie ein Zirkelschluss. Und deswegen ist es auch gut, dass das Arbeitnehmer Entsendegesetz eine eswegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz definierte Tarifbindung nicht vorsieht.

Ein anderer Kommentar zum Thema „öffentliches Interesse“ hingegen wird ignoriert. Dort ist eindeutig nachzulesen, dass allgemeine sozialpolitische Zielsetzungen im Arbeitnehmer Arbeitnehmer- Entsendegesetz gelten müssen, nachdem der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat, dass das Gesetz faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie sichern soll. Diese Kriterien wurden von Bundesregierung nicht beachtet, obwohl die Weiterbildungsbranche von massiver Tarifflucht und Dumpinglöhnen gekennzeichnet ist.