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04.05.2010

Mindestlohn in der Zeitarbeit nur in verleihfreien Zeiten

In einer Pressemitteilung wendet sich Beate Müller-Gemmeke gegen einen branchenspezifischen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, der außerhalb verleihfreier Zeiten gilt. Sie forderte, dass das gesetzlich verankerte Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ uneingeschränkt gelten muss und den Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns gezahlt wird.

Der Lohnabschluss in der Leiharbeitsbranche ist zu niedrig. Wir begrüßen zwar die Schaffung eines Mindestlohns, dieser darf allerdings nur für verleihfreie Zeiten gelten. Ansonsten muss der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ uneingeschränkt gelten und eine Flexibilitätsprämie für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns eingeführt werden. Dafür muss Bundesarbeitsministerin von der Leyen sorgen.

Wir beobachten mit großer Sorge, dass die Leiharbeit zum Umgehen von Tarifverträgen und zum Lohndumping missbraucht wird. Der Anteil an Leiharbeitskräften ist heute höher als vor der Krise. Dieser Entwicklung muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Menschen brauchen Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Wir wollen, dass reguläre Beschäftigung boomt, nicht die Leiharbeit.