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17.04.2015

Mit verfassungswidrigem Blindflug muss Schluss sein

Der Wirtschaftsflügel der Union befindet sich mit der Tarifeinheit auf einem verfassungswidrigen Blindflug. Die neuen Vorschläge, Streiks in der Daseinsvorsorge zu beschränken, sind nicht akzeptabel. Die Union muss ihren Wirtschaftsflügel endlich stoppen und ebenso das unsinnige Gesetz zur Tarifeinheit.

Mit dem verfassungswidrigen Blindflug muss endlich Schluss sein. Das muss auch der Wirtschaftsflügel der Union endlich zur Kenntnis nehmen und von weiteren Einschränkungen der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit Abstand nehmen.

Schon das Gesetz zur Tarifeinheit wird von namhaften Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig bezeichnet. Dennoch setzt der Wirtschaftsflügel jetzt mit dem Ruf nach weiteren gesetzlichen Einschränkungen beim Streikrecht noch eins drauf. Das ist nicht akzeptabel, denn das ist ein Frontalangriff auf die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit, ein Angriff auf das Streikrecht und auf die Grundprinzipien der Arbeitsbeziehungen.

Unser demokratisches System ist eine Errungenschaft, die nicht leichtfertig gefährdet werden darf. Dazu gehört, dass sich Beschäftigte in Gewerkschaften organisieren und für ihre Interessen eintreten können. Bisher hat dieser Interessenausgleich sehr gut funktioniert. Dass Gewerkschaften ab und zu streiken, gehört zur Natur der Sache und rechtfertigt keine Einschränkungen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Forderungen des Wirtschaftsflügels der Union entschieden zurück zu weisen und den Entwurf zur gesetzlichen Tarifeinheit umgehend zurück zu ziehen. Die Bundesregierung darf nicht weiter in die sensibel austarierte Balance zwischen unternehmerischer Freiheit auf der einen und den Interessen der Beschäftigten auf der anderen Seite eingreifen.

 

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