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12.09.2012

Monti-II-Verordnung: Rücknahme klares Signal für Streikrecht

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur Monti II-Verordnung offiziell zurückgenommen. Ich habe in einer Pressemitteilung diesen Schritt als positives Signal für das Streikrecht in Europa begrüßt – und sehe mich in meiner ablehnende Position zu Monti II bestärkt. Der Verordnungsvorschlag sollte das Streikrecht gegen die wirtschaftlichen Freiheiten abwägen. Aber das grundgesetzlich verankerte Recht, für Arbeitsbedingungen zu kämpfen kann nicht durch andere Rechte aufgehoben werden. Ein bedeutendes und wichtiges Signal ist die Rücknahme nicht nur aus inhaltlichen Gründen. Sie wurde nach einer Reihe von Subsidiaritätsrügen nationaler Parlamente notwendig. Erstmals haben nationale Parlamente auf diesem Wege ein EU-Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Auch der Deutsche Bundestag hätte eine Subsidiaritätsrüge aussprechen können und müssen – schwarz-gelb ist aber im Mai einem entsprechenden Antrag von uns und der SPD nicht gefolgt.

Zur Rücknahme des Vorschlags zur Monti-II-Verordnung durch die Europäische Kommission erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte und Lisa Paus, Mitglied im Europaausschuss:

Das Streikrecht ist nicht verhandelbar. Deshalb begrüßen wir Grünen, dass die Europäische Kommission auf die Subsidiaritätsbedenken aus einer Fülle von Mitgliedstaaten reagiert und Konsequenzen zieht. Es ist gut, dass der unausgegorene Vorschlag, der unter dem Stichwort „Monti II“ vorgelegt wurde, damit vom Tisch ist – auch wir Grünen hatten dies im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit einem Antrag gefordert.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission hatten zum Ziel, das Verhältnis von Dienstleistungsfreiheit und sozialen Grundrechten zueinander zu bestimmen. Dabei sollte das Streikrecht relativiert werden – das ist formal unzulässig und inhaltlich falsch. Es ist ein gutes Signal für die Beschäftigten in Europa, dass der verfehlte Ansatz der Kommission nun nicht weiter verfolgt wird. Für gerechte Arbeitsbedingungen zu kämpfen ist ein hohes Gut. Zu Recht ist in Deutschland die Koalitionsfreiheit durch die Verfassung geschützt. Einschränkungen durch EU-Vorgaben darf es an dieser Stelle nicht geben – denn damit wäre weder dem Gedanken eines sozialen Europa noch den Beschäftigten geholfen.

Auch für uns ist klar: Klarstellungen zur Handhabung der Entsenderichtlinie bleiben weiterhin nötig, um Lohndumping zu verhindern. Bei der praktischen Umsetzung dürfen jedoch die sozialen Grundrechte nicht relativiert und auch nicht eingeschränkt werden. Auf dieser Grundlage wird die Kommission ihr weiteres Vorgehen aufbauen müssen.

 

Entschließungsantrag