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09.02.2011

Nach den Verhandlungen: Hartz-IV-Regelsatz darf kein zweites Mal vorm Bundesverfassungsgericht landen

Nach den Hartz-IV-Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, ihr Bedauern über das Scheitern der Verhandlungen. Es war nicht möglich die Berechnung der Regelsätze verfassungsfest zu machen, Gutes für die Bildung von Kindern in bedürftigen Haushalten zu tun und faire Löhne zu erreichen, da die Regierungskoalition sich nicht einigen konnte.

Ich bedauere das Scheitern der Verhandlungen. Unser Ziel war, die Berechnung der Regelsätze verfassungsfest zu machen, etwas für die Bildung von Kindern in bedürftigen Haushalten zu tun und faire Löhne zu erreichen.

Die Regierungskoalition war aber in den Verhandlungen uneins. Sie konnte sich häufig nicht auf gemeinsame Positionen verständigen und war deshalb nicht verhandlungsfähig. Bei der Berechnung des Regelsatzes hat sich die Koalition in keiner Weise auf unseren Kompromissvorschlag zur Korrektur der Berechnung zubewegt. Im Gegenteil, die Regierung schließt eine Neuberechnung des Regelsatzes kategorisch aus – Kompromisse sehen anders aus. Ohne Änderungen beim Berechnungsverfahren konnten wir nicht zustimmen. Wir können es schließlich nicht zulassen, ein zweites Mal vor dem Bundesverfassungsgericht zu landen.

Auch das Angebot, die Finanzsituation der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter zu verbessern, war nicht akzeptabel. Dieser Aspekt war nicht Teil der Verhandlungen und konnte somit auch nicht beschlossen werden. Wir sind für gut ausgestattete Kommunen und für verfassungskonforme Regelsätze – beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Angela Merkel hat nicht die Verhandlungen, sondern deren Scheitern zur Chefsache gemacht. Lobbyinteressen bei der Leiharbeit, Landtagswahlen und der Koalitionsfrieden waren ihr am Ende wichtiger als eine Verhandlungslösung.

Leidtragende des Scheiterns der Verhandlungen sind nun alle Arbeitslosen und deren Familien. Sie haben seit Beginn des Jahres einen Anspruch auf Bildungsleistungen und gesellschaftliche Teilhabe. Die Bundesregierung muss schnellst möglich eine Lösung finden, die den Rechten der Betroffenen gerecht wird.