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25.08.2010

Nachbesserungsbedarf beim Beschäftigtendatenschutzgesetz – Grüne haben überzeugendere Lösung

In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass das von Innenminister de Maizière vorgelegte Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz völlig ungenügend ist. Dabei stehen in erster Linie die Interessen der Unternehmen im Vordergrund. Die Rechte der Beschäftigten spielen im Gesetz nur eine untergeordnete Rolle. Frau Müller-Gemmeke betonte, dass die Grünen einen eigenständigen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen werden, bei dem die Schutzbedürfnisse der Beschäftigten in den Mittelpunkt stehen.

Der heute vorgestellte Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz ist ungenügend und gibt in erster Linie den Arbeitgebern Rechtssicherheit. Die wesentlichen Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben auf der Strecke.

Statt eines Kapitels im Bundesdatenschutzgesetz, das erhebliche Grauzonen und Ausnahmeregelungen aufweist, brauchen wir ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, wie wir es bereits vorgelegt und online unter www.beschaeftigten-datenschutz.de zur Diskussion gestellt haben.

Unser Beschäftigtendatenschutzgesetz sorgt dafür, dass Beschäftigte die Kontrolle über ihre Daten behalten, deren Privatsphäre gewahrt bleibt und die Arbeitnehmerrechte gestärkt werden.