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12.11.2010

Namentliche Abstimmung: Einstieg in die Kopfpauschale

Bei der heutigen Abstimmung zum Gesetz zur Finanzierung der Krankenversicherung haben wir erneut geschlossen mit „Nein“ gestimmt. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus simpler Beitragssatzerhöhung und einem Abbau der Solidarität. Die zukünftigen Kostensteigerungen in der gesundheitlichen Versorgung tragen allein die Versicherten – die Arbeitgeberbeiträge hingegen werden eingefroren. Durch die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge werden Geringverdienende gegenüber den Gutverdienenden überproportional belastet. Das ist der Ausstieg aus dem Solidarsystem. Dies lehnen wir ab und fordern eine solidarische Bürgerversicherung.

Der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Bruttoinlandsprodukt liegt seit Beginn der 1980er Jahre konstant zwischen 6 und 7 Prozent. Trotzdem ist der durchschnitt- liche Beitragssatz seitdem um 3,5 Prozentpunkte gestiegen. Der weitaus wichtigste Grund hierfür ist die schwindende Finanzierungsbasis der GKV. Die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Ein- kommen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich hinter der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts zurückgeblieben. Damit mussten die steigenden Anforderungen an das Gesundheitswesen durch einen immer geringer werdenden Anteil der gesellschaftlichen Einkommen finanziert werden. Steigende Beiträge waren die Folge. Ohne durchgreifende Reformmaßnahmen wird sich diese Erosion der Finanzierungsbasis der GKV fortsetzen. Dafür werden unter anderen die wachsende Bedeutung der Selbstständigkeit, der steigende Anteil von Rentnerinnen und Rentnern innerhalb der GKV und die weitere Abwanderung gut verdienender Mitglieder in die private Krankenversicherung (PKV) sorgen. Für eine stabile und nachhaltige Finanzierung der GKV ist deshalb neben Strukturreformen innerhalb des Gesundheitswesens zweierlei unverzichtbar: Die Ausweitung der Beitragsbemessung auf alle Einkunftsarten. Auch Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung sowie Selbstständigentätigkeit müssen in die Beitragspflicht einbezogen werden. Darüber hinaus ist die ge- samte Bevölkerung an der solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung zu beteiligen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass ausgerechnet die 10 Prozent der Bevölkerung, die im Durchschnitt wirt- schaftlich besonders leistungsfähig und im Regelfall auch am gesündesten sind, nicht am Solidar- ausgleich teilnehmen.


Entschließungsantrag