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02.06.2017

„Nein“ zur Infrastrukturgesellschaft in dieser Form

Eine Infrastrukturgesellschaft, die die Bundesautobahnen in die Verantwortung des Bundes überführen, können wir nur dann unterstützen, wenn ganz eindeutig Privatisierungsoptionen dauerhaft ausgeschlossen sind. In letzter Minute wurden zwar diesbezüglich Verbesserungen verhandelt, aber in der Summe reicht uns das nicht aus. Die Privatisierung durch die Hintertür ist damit nicht vom Tisch. Und deshalb haben wir bei dieser Grundgesetzänderung mit „Nein“ gestimmt.

Die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft und an deren Töchter sind nun grundgesetzlich ausgeschlossen. Das ist gut und ein echter Fortschritt gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung. Große Netz- und Teilnetz-ÖPPs sind auch ausgeschlossen. Allerdings kann und soll die Gesellschaft ÖPP-Verträge abschließen können, zwar nicht als Netz, aber als Einzelstrecke. Eine Begrenzung von 100km, wie sie im Begleitgesetz vorgesehen ist, beschränkt zwar die Größe der Einzelverträge, aber nicht die Masse an ÖPPs. Wer massiv ÖPP-Verträge abschließen will, kann das mit der Regelung machen. ÖPPs im Straßenbau sind nicht wirtschaftlich, schwer zu kontrollieren und intransparent. Sie nützen vor allem den privaten Großunternehmen in Form einer stattlichen Rendite, aber nicht den Nutzer_innen der Infrastruktur, die diese Rendite am Ende bezahlen müssen. Deshalb haben wir Grünen mit einem Änderungsantrag gefordert, einen kompletten Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Grundgesetz festzuschreiben.

Für eine effiziente und ökologische Verkehrspolitik brauchen wir die demokratische Kontrolle über unsere Infrastruktur, keine private Renditejagd. Die öffentlichen Straßen dürfen wir nicht Banken, Versicherungen und Baukonzernen überlassen – weder jetzt, noch in Zukunft.