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01.10.2019

#Netz ohne Gewalt!

 

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Nachdem das Berliner Landgericht geurteilt hatte, dass Renate Künast Beschimpfungen ihrer Person auf Facebook hinnehmen müsse, hat eine Anwaltskanzlei jetzt Strafanzeige gegen die drei Richter wegen Rechtsbeugung gestellt. Zeitgleich startete Renate Künast gemeinsam mit 19 Unterstützerinnen einen Aufruf gegen Hate Speech und Gewalt gegen Frauen im Internet. Mit dem wichtigen Aufruf frauengegendigitalegewalt.de soll endlich eine gesellschaftliche Diskussion über Gewalt im Internet angestoßen werden. Bitte den Aufruf verbreiten!

Das Berliner Landgericht hatte am 9. September im Fall der grünen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast entschieden, dass sich beleidigende Facebook-Kommentare wie beispielsweise „Drecks Fotze“ haarscharf an der Grenze des von Künast „noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19) bewegen würden. Dem Urteil lagen weitere schwere Beleidigungen zugrunde, die die Richter ebenfalls nicht beanstandeten. Sie sind der Meinung, Künast müsse sich „als Politikerin (…) auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen“.

Vor einigen Tagen erstattete eine im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei Strafanzeige gegen die Richter des Berliner Landgerichts wegen Rechtsbeugung. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch, der bundesweit zu Recht für Empörung gesorgt hatte.

Renate Künast wiederum startete mit Unterstützerinnen aus Politik und Kultur unter dem #Netz ohne Gewalt einen Aufruf „Gegen den Rollback im Netz – Digitale Gewalt geht uns alle an!“ Die beste Möglichkeit, diesen Aufruf zu unterstützen, ist ihn zu verbreiten. In den sozialen Medien gelingt das unter dem Hashtag: #NetzohneGewalt. Denn das Grundgesetz gilt auch im Netz!

Zu finden ist der Aufruf hier: frauengegendigitalegewalt