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04.06.2013

Niedriglöhne im Handel – Bundesregierung und Tarifpartner müssen endlich einschreiten

Der Staat muss jedes Jahr 1,5 Mrd. aufstockendes Arbeitslosengeld II für Beschäftigte im Handel aufbringen. Das ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung muss endlich handeln. Notwendig sind Mindestlöhne, Maßnahmen zur Stärkung des Tarifvertragssystem und die Begrenzung von Minijobs und Werkverträgen.

Zu den Daten, dass die Löhne im Handel jedes Jahr mit 1,5 Mrd. aufgestockt werden müssen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag:

Die Entlohnungsbedingungen im Handel zeigen beispielhaft einen nicht akzeptablen Trend. Die Erosion der Tarifverträge gerade im Handel nimmt Dimensionen an, die ein Gegensteuern erfordert. Die Bundesregierung darf diese Entwicklung nicht länger tatenlos hinnehmen.

Der überdimensionierte Einsatz von Minijobs, das Lohndumping per Werkvertrag und das Umgehen von tariflichen Regelungen gehen zu Lasten der Beschäftigten. Betroffen sind insbesondere Frauen.

Notwendig sind soziale Leitplanken und Maßnahmen zur Stärkung des Tarifvertragssystems. Der Trend zu Niedriglöhnen muss dringend mit einem gesetzlichen Mindestlohn, darüber liegenden Branchenmindestlöhnen und ebenso durch Maßnahmen zur Begrenzung von Minijobs, Leiharbeit und Scheinwerkverträgen gestoppt werden.

Schädliche Geschäftsmodelle und niedrige Löhne dürfen nicht länger durch Steuergelder in Form von aufstockenden Sozialleistungen subventioniert werden.