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18.05.2012

Organspende – zwischen Selbstbestimmung und Rettung von Leben

Weil die Debatte im Bundestag derzeit geführt wird, habe ich zu einer Veranstaltung zum Thema Organspende eingeladen. Ich wollte informieren und aufklären, denn das wichtige Thema verdient mehr Aufmerksamkeit. Gesetzliche Rahmenbedingungen sind wichtig, aber entscheidend ist, dass sich alle Menschen mit einer möglichen Organspende beschäftigen, aber niemand darf zu einer Entscheidung gedrängt werden. Das Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben.

12.000 Menschen stehen auf der Warteliste und benötigen eine Organspende. Vor diesem Hintergrund wurde nach langen Diskussionen der Fraktionszwang im Bundestag aufgehoben und ein Gruppenantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes eingebracht. Ziel ist die Zahl der Organspender zu erhöhen, aber uns Grünen ist es ein Anliegen, dass die Entscheidung weiterhin freiwillig bleibt. Dazu gehört auch das Recht, sich dagegen oder sich gar nicht entscheiden zu können. Es ist gut, dass die sogenannte Widerspruchslösung vom Tisch ist und dafür die „Entscheidungslösung“ zur Abstimmung steht. Zukünftig sollen alle Versicherten schriftlich aufgefordert werden, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Liegt keine Erklärung vor, sollen die Angehörige entscheiden und schlussendlich wird der Vorrang der Organspendeerklärung vor der Patientenverfügung konkretisiert. Kritisch wird hingegen aus grüner Sicht gesehen, dass die Erklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden soll und die Krankenkassen dafür ein Schreibrecht erhalten. Deshalb wurde ein grüner Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht.

Gesetzliche Regelungen alleine werden aber die Zahl der Organspender nicht wesentlich erhöhen, entscheidend sind Aufklärung und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema, denn das Tabu über den Tod zu reden, verhindert all zu oft eine Entscheidung. Das zeigte auch die lebhafte Diskussion mit den Experten Dr. Robert Dunst vom Nierenzentrum Reutlingen-Bad Urach und Martin Kalus Koordinator im Transplantationszentrum Stuttgart, wobei folgende Fakten im Mittelpunkt standen. So kommen nur Verstorbene mit Hirntot für eine Organspende in Betracht und dies ist nur eine sehr geringe Zahl. Die Sorge, als Organspender anders behandelt zu werden, sei vollkommen unbegründet, denn die Erstversorgung eines Notfallpatienten ist von einer Organspende unabhängig. Erst wenn nach der Erstversorgung bei einem Notfallopfer Anzeichen für einen Hirntod festgestellt werden, wird der Hirntod von zwei Ärztinnen bzw. Ärzten unabhängig diagnostiziert und in einem Hirntodprotokoll festgehalten. Danach werden die Angehörigen darüber informiert und gefragt, ob eine Organspende in Betracht komme. Martin Kalus erläuterte: „Generell muss man wissen, dass wenn ein Hirntod definitiv festgestellt wurde, die künstliche Beatmung in jedem Fall abgeschaltet wird.“ Die Diskussion zeigte auch, dass die Möglichkeit der „Lebendspende“ leider viel zu wenig bekannt ist. „Gesunde Menschen können eine Niere spenden und damit Leben retten und mit der verbleibenden Niere ihr Leben ohne Einschränkungen fortführen“, so Dr. Dunst.

Einhelligkeit bestand bei der Veranstaltung, dass die Aufklärung bereits bei jungen Leuten insbesondere in den Schulen stattfinden müsse. Auch Familien müssen über die Möglichkeit von Organspenden reden und sich gegenseitig über die individuellen Entscheidungen informieren, denn viel zu häufig wird ein Spenderpass im Ernstfall nicht gefunden oder aber die Angehörigen wissen nicht, was der Wille der Verstorbenen ist. Insgesamt wurde die Zielrichtung des Gesetzentwurfes im Bundestag als ein gangbarer Weg angesehen. Entscheidend ist aber, dass sich alle Menschen mit einer möglichen Organspende beschäftigen, aber keiner darf zu einer Entscheidung gedrängt werden. Das Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben.