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01.12.2016

Persönliche Erklärung: Bundesteilhabegesetz

Kaum ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde so heftig kritisiert wie das Bundesteilhabegesetz. In der Anhörung gab es keinen Wortbeitrag der Sachverständigen ohne Kritik – so etwas habe ich noch nie erlebt. Neben zahlreichen Betroffenenverbänden haben auch wir Grünen im Bundestag und im Bundesrat immer wieder die enormen Mängel des Gesetzes deutlich gemacht. 68 Änderungsanträge waren am Ende notwendig, damit zumindest ein Teil der Verschlechterungen zurück genommen wurden. Deshalb habe ich zusammen mit etlichen Kolleg_innen eine Persönliche Erklärung zum Bundesteilhabegesetz abgegeben.

Seit vielen Jahren reden wir über die Aufgabe, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Vereinten Nationen haben Deutschland Empfehlungen auf den Weg gegeben, in denen deutlich steht, was zu tun ist. Behinderte Menschen und ihre Verbände haben immer wieder klar gemacht, an welchen Stellen sie benachteiligt werden und was schief läuft.

Heute wurde nun ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet, das weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Zumindest wurden gewisse Verschlechterungen durch die Änderungsanträge zurück genommen – beispielsweise bei der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Auch beim Wunsch- und Wahlrecht wurden Kleinigkeiten verbessert und die unsinnige Fünf-von-Neun-Regelung ist zumindest bis 2023 vom Tisch. Dennoch berücksichtigt das Gesetz weiterhin wesentliche Probleme behinderter Menschen eben nicht. Menschen mit Behinderungen können noch immer in Heime gezwungen werden. Das gibt es heute und das wird es auch zukünftig geben. Und für Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf haben, bringt das Gesetz gar nichts. Sie sind auch künftig von den Werkstätten ausgeschlossen. Gesellschaftliche Teilhabe sieht anders aus.

Persönliche Erklärung: Bundesteilhabegesetz