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20.02.2014

Persönliche Erklärung – Rentenbeitragssatzgesetz 2014

Heute wurde über das Rentenbeitragssatzgesetz 2014 in 2. und 3. Lesung abgestimmt. Die Bundesregierung wird den Rentenbeitragssatz im Jahr 2014 nicht absenken. Das unterstützen wir Grünen grundsätzlich. Aber wir kritisieren die geplante Verwendung der zusätzlichen Mittel und deshalb haben wir gegen das Gesetz gestimmt und einen Entschließungsantrag eingebracht. Weil mir das Thema Rente extrem wichtig ist, habe ich dazu hier eine Persönliche Erklärung verfasst, um meine Haltung zur Rentenpolitik zu verdeutlichen.

Die Gesetzliche Rentenversicherung verfügt aktuell über ausreichend Rücklagen. Die Situation kann derzeit also als gut bezeichnet werden. Und doch müssen heute die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden, denn schon in den nächsten Jahren setzt der demografische Wandel mit allen seinen Effekten ein. In der Folge werden die Beträge auch bei guter Konjunkturlage steigen – bei einem gleichzeitig sinkenden Rentenniveau. Damit droht Altersarmut. Selbst Menschen, die ein mittleres Einkommen bezogen haben, müssen mit einer Rente knapp über Sozialhilfeniveau rechnen.

Der aktuelle Rentenversicherungsbericht belegt, dass schon die letzte Beitragssatzsenkung von 19,6 auf 18,9 Prozent im Jahr 2012 – die wir abgelehnt haben – den Handlungsspielraum der Rentenversicherung stark eingeengt hat. Eine erneute Beitragssenkung auf 18,3 Prozent würde die Rücklagen von aktuell 31 Milliarden Euro auf nur noch 7,8 Milliarden im Jahr 2017 sinken lassen. Dies würde in naher Zukunft zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze führen und insbesondere die politischen Möglichkeiten einschränken, mit einer Demografie-Reserve ein angemessenes Rentenniveau zu garantieren.

Der Verzicht auf eine Beitragssenkung ist deshalb richtig. Auch eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger lehnen nach einer Umfrage im Auftrag des DGB eine weitere Senkung des Rentenbeitrags ab. Angesichts der demografischen Herausforderung muss die Stabilisierung des Rentensystems mit einem angemessenem Rentenniveau und maßvollen Rentenbeiträgen oberste Priorität haben. Gleichzeitig gilt es, die drohende Altersarmut zu verhindern. Daher wollen wir, dass die beitragsfinanzierten Leistungen in der Rente verbessert werden. Vor dem Hintergrund der Rente mit 67 sind flexible Übergänge in die Rente notwendig. Zudem wollen wir die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abschaffen, aber auch das Reha-Budget angemessen ausstatten, damit der Grundsatz „Reha vor Rente“ umgesetzt werden kann.

Ich kritisiere aber die Ankündigungen der Großen Koalition, Leistungen des Familienlastenausgleichs, wie die Mütterrente, aus Beitragsmitteln zu finanzieren. Denn wenn Leistungen keine Beitragseinnahmen gegenüber stehen, lassen sich die dauerhaft höheren Ausgaben nur vorübergehend mit dem Rückgriff auf die Rücklagen decken. Die aufgebauten Reserven sind in kürzester Zeit aufgebraucht. In der Folge müssen die Beiträge noch stärker steigen und gleichzeitig sinkt dennoch das Rentenniveau insbesondere zu Lasten von Familien mit niedrigem Einkommen – und dies trotz des Verzichts auf eine Beitragssenkung heute. Deshalb müssen versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unabdingbar solidarisch durch Steuermittel finanziert werden.

Den Rentenbeitrag stabil zu halten, wie die Bundesregierung es vorschlägt, das unterstütze ich. Die von der Bundesregierung geplante Verwendung der Beitragsmittel lehne ich aber ab. Deshalb habe ich heute gegen das Gesetz der Bundesregierung gestimmt.

Für mich ist die größte Herausforderung in der Rentenpolitik eine Stabilisierung des Rentensystems. Dabei steht für mich ein angemessenes Rentenniveau, das über 50% liegen muss, im Mittelpunkt. In diesem Sinne bereitet mir die aktuelle Rentendiskussion große Sorgen, denn langjährig Versicherte müssen im Alter ein Leben in Würde führen können.

 

Persönliche Erklärung als PDF

Entschließungsantrag Rentenbeitragssatz