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26.02.2010

Persönliche Erklärung zur Abstimmung ISAF-Mandat

Beate Müller-Gemmeke hat bei der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem ISAF-Mandat in Afghanistan mit „nein“ gestimmt und folgende persönliche Erklärung abgegeben.

Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben und fordert wie kaum eine andere das Gewissen und Herz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dem Engagement der in Afghanistan eingesetzten zivilen Helferinnen und Helfer, Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Familienangehörigen gilt unsere große Wertschätzung und zutiefst empfundener Dank.

Da die Sicherheitslage in Afghanistan acht Jahre nach Beginn der OEF und des ISAF-Einsatzes sehr kritisch ist und sich in jüngster Zeit dramatisch zugespitzt hat, vollzog die US-Administration einen grundlegenden Strategiewechsel und gewann hierfür die Unterstützung der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang passte auch die Bundesregierung ihren Ansatz an und legt dem Bundestag ein neues Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan vor, das sich deutlich vom letzten unterscheidet.

Für eine gewissenhafte Abstimmung ist daher eine differenzierte Bewertung dieser Unterschiede unabdinglich. Einerseits greift das neue Mandat mit der Verständigung auf eine Abzugsperspektive, der Akzentuierung auf Ausbildung von Sicherheitskräften, der signifikanten Aufstockung der Mittel für den zivilen Aufbau und der Unterstützung einer Lösung durch Verhandlungen mit den Taliban zentrale grüne Forderungen auf und erweckt somit den Eindruck eines Kurswechsels in die richtige Richtung. Andererseits gibt die beabsichtigte Umsetzung dieser Ziele, insbesondere die geplante Ausgestaltung der Ausbildung von Sicherheitskräften im Rahmen des partnering- Konzeptes, Grund zur Sorge. Am problematischsten ist jedoch die Einbettung dieser Komponenten in eine Gesamtstrategie, die in einem ersten Schritt auf militärische Offensive und Truppenaufstockung setzt und somit die große Gefahr einer zunehmenden Eskalation mit zahlreichen Opfern und Toten heraufbeschwört, sowohl unter den Soldateninnen und Soldaten, als auch unter der Zivilbevölkerung.

Die klare Formulierung einer Abzugsperspektive stellt eine grundlegende Verbesserung zum früheren Mandat dar. Der Abzug der Bundeswehr soll 2011 eingeleitet werden und in fünf Jahren mit der Übergabe der Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit des Landes an die afghanische Regierung Seite 2 abgeschlossen sein. Allerdings ist unklar, nach welchen überprüfbaren Kriterien sich die einzelnen Etappen des Abzugs richten sollen und welche Handlungsoptionen für den Fall vorgesehen sind, dass diese Ziele nicht erreicht werden. Es sollte außerdem gewährleistet sein, dass auch für die Zeit nach der Übergabe und dem Abzug der Bundeswehr die zivile Hilfe fortgesetzt wird.

Das neue Ausbildungskonzept des partnering orientiert sich am amerikanischen Vorbild und sieht den gemeinsamen Einsatz von deutschen Ausbildern (überwiegend Feldjäger) und afghanischen Sicherheitskräften in der Fläche vor. Das konkrete Konzept des deutschen partnerings konnte von der Bundesregierung trotz mehrfacher Erkundigungen nicht ausreichend dargestellt werden. Da es hierbei auch um die Rückgewinnung der Kontrolle in von Taliban beherrschten Gebieten im Norden geht, besteht die Gefahr, dass Kampfeinsätze unvermeidbar werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Wechsel zum Ausbildungskonzept des partnering mit einer Zunahme offensiver Kampfeinsätzen im Rahmen gemeinsamer Operationen mit den afghanischen Sicherheitskräften einhergeht. Vor diesem Hintergrund kann die verstärkte Gewichtung der Ausbildung innerhalb des Mandates nicht als defensives Element gewertet werden, sondern unterstreicht im Gegenteil dessen offensiven Charakter.

Bei der Unterstützung des Aufbaus eines funktionierenden afghanischen Sicherheitsapparates kommt der Polizeiaufbau viel zu kurz. Die Polizeiausbildung müsste viel deutlicher verstärkt und die Zahl der europäischen Ausbilder den Aufwuchszielen der ANP entsprechend auf 2000 erhöht werden. Hierzu wären fünfhundert deutsche Polizisten notwendig. Die angekündigte Erhöhung der Polizeikräfte für das bilaterale Polizeiprojekt auf 200 sowie die geplante Aufstockung des Beitrages zur Europäischen Polizeimission EUPOL auf 60 Polizistinnen und Polizisten reichen nicht aus. Es bestehen außerdem Unklarheiten darüber, welche Konsequenzen eine rechtliche Bewertung des Afghanistaneinsatzes als „nicht-internationaler bewaffneter Konflikt“ auf den Einsatz von deutschen Polizeikräften in Afghanistan hat.

Innerhalb der neuen Afghanistanstrategie der Bundesregierung rückt der zivile Aufbau verstärkt in den Vordergrund. So sollen die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2013 auf jährlich rund 430 Mio. Euro (Zuwachs von ca. 210 Mio. €) gesteigert werden. Das ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich mehr, im Verhältnis zu den ebenso steigenden Ausgaben für die militärische Komponente (Zuwachs von ca.275 Mio. €) jedoch immer noch geringer. Die Konzentration auf militärische Kapazitäten zeigt sich auch an der chronischen Vernachlässigung der im politischen Auftrag stehende UN-Mission UNAMA in Afghanistan, die im Vergleich zur NATO-Mission völlig unterfinanziert ist.

Der zunehmende Rückzug von Hilfsorganisationen aus Afghanistan und die Schwierigkeiten beim Mittelabfluss machen außerdem deutlich, dass eine Fokussierung auf die Erhöhung der Mittel zu kurz gedacht ist. Es muss vor allem die Wirksamkeit der Mittel sichergestellt werden. Hierzu bedarf es einer verbesserten Koordination des zivilen Aufbaus, der Bekämpfung der massive Korruption als eines der Haupthindernisse für den wirksamen Einsatz der Mittel, einer verstärkten Einbeziehung der afghanischen Bevölkerung sowie einer sinnvollen Schwerpunksetzung. Die Bundesregierung hat keine plausiblen Vorschläge, wie diese Effektivitätslücken geschlossen werden können. Ihr fehlt auch ein Konzept für die Wirtschaftsentwicklung Afghanistans. Ein solches ist aber als Rahmen für einen erfolgreichen zivilen Aufbau dringend notwendig und müsste den von der Bundesregierung vernachlässigten, jedoch für Seite 3 die afghanische Wirtschaft zentralen landwirtschaftlichen Sektor besonders berücksichtigen.

Der Erfolg der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan ebenso wie der Aufbau des Sicherheitssektors setzt funktionierende Governance-Strukturen voraus. Es gibt jedoch keine Auskunft über den zur Verbesserung bzw. Schaffung solcher Strukturen benötigten deutschen Beitrag. Statt diese Mängel zu beheben, verzichtet das Mandat sogar völlig auf eine nähere Beschreibung des zivilen Engagements Deutschlands in Afghanistan. Es spiegelt daher keine umfassende Strategie wider und bleibt militärfixiert – die grüne Forderung zur Vorlage eines Gesamtmandates, das die zivile und militärische Komponente umfasst, wird nicht umgesetzt.

Die Unterstützung der afghanischen Regierung um eine politische Verhandlungslösung unter Einbeziehung der Taliban ist zweifelslos richtig und notwendig. Das Modell des Reintegrationsfonds, der von der Bundesregierung mit 50 Millionen Euro mitfinanziert wird muss jedoch kritisch betrachtet werden. Für die Durchführung des Taliban-Aussteigerprogramms ist allein die afghanische Regierung verantwortlich. Dabei ist unklar, wie sicher gestellt werden soll, dass die zur Verfügung gestellten Mittel zweckmäßig eingesetzt werden und der Missbrauch für machtpolitische Partikularinteressen sowie durch Korruption ausgeschlossen ist. Außerdem stellt sich die Frage, wie bei der Umsetzung zwischen moderaten und radikalen Taliban unterschieden und die Erfüllung der Bedingungen für die Teilnahme am Taliban-Aussteigerprogramm (Verzicht auf Gewalt und Terror, Abbruch aller Kontakte zu al Qaida, Anerkennung der afghanischen Verfassung) wirksam überprüft werden soll. Die Belohnung von Talibanführern, die für Menschenrechtsverletzungen und die Tötung zahlreicher unbeteiligter Zivilsten verantwortlich sind, erzeugt außerdem ein gravierendes Gerechtigkeitsproblem, das sich negativ auf die Unterstützung derer, die bisher mit den internationalen Kräften kooperiert haben, auswirken kann und somit eine nachhaltige Versöhnung gefährdet. Schließlich steht der Versöhnungscharakter und somit der Erfolg des Taliban-Aussteigerprogramms aufgrund der parallelen Ausweitung der Offensive insgesamt in Frage.

Die im Rahmen der neuen amerikanischen Afghanistanpolitik von der Bundesregierung mit getragenen militärische Eskalationsstrategie und die damit zusammenhängende Truppenaufstockung zur Bekämpfung der Taliban sind der Hauptgrund dafür, dass wir dieses Mandat ablehnen. Wir halten den unsachlichen Umgang der Bundesregierung mit der Frage der Truppenerhöhung für völlig verantwortungslos. Der Kompromiss zwischen Außenminister Westerwelle und Verteidigungsminister zu Guttenberg erfolgte nicht auf Grundlage einer sachlichen Prüfung, sondern einer Logik des Kuhhandels und der Vermeidung von Gesichtsverlust. Dieses narzisstische Vorgehen wird dem Ernst des Einsatzes in Afghanistan nicht gerecht. Heraus kam eine Kontingentaufstockung der Bundeswehr um 850 auf insgesamt 5350 Soldatinnen und Soldaten, von denen 350 als sogenannte flexible Reserve verwendet werden sollen. Dies wird von der Bundesregierung insbesondere mit der Erhöhung der Zahl der ausbildenden Soldaten von 280 auf 1400 begründet. Sowohl der Einsatz der Reserve als auch das tatsächliche Kontingent der ausbildenden Soldaten bleiben zweifelhaft vor dem Hintergrund, dass die letzte Erhöhung der Mandatsobergrenze von 3500 auf 4500 Soldaten im Jahr 2008 ebenfalls mit der Ausbildungsunterstützung für die afghanische Armee begründet wurde, jedoch bis heute nur ein Bruchteil davon in der Ausbildung eingesetzt wird. Die Bundesregierung bleibt eine Antwort darauf schuldig, warum eine verstärkte Ausbildung der afghanischen Armee nicht auch durch ein Seite 4 größeres Umschichten innerhalb des bestehenden Mandates erreicht werden kann. Auch der Verzicht auf die ineffizienten und teuren RECCE-Tornados wurde hierzu nicht in Erwägung gezogen.

Die am 15. Feburar 2010 gestartete „Muschtarak“- Offensive in Helmand fordert fast täglich zivile Opfer. Es ist davon auszugehen, dass auch der Einsatz der Bundeswehr aufgrund der Eskalationsdynamik und im Rahmen von Kampfeinsätzen zur Rückeroberung der von Taliban beherrschten Gebiete die Zivilbevölkerung trifft. Bereits die tödlichen Luftangriffe auf die beiden Tanklastzüge am 4. September 2009 haben gezeigt, dass in der Umsetzung des Mandates das Primat des Schutzes der Zivilbevölkerung nicht gewährleistet ist. Dies wird mit der Stationierung von rund 5000 US-Soldatinnen und Soldaten im Regionalbereich Nord, von denen viele in bestimmten Gebieten zum Zweck der Aufstandsbekämpfung eingesetzt werden, noch viel weniger der Fall sein. Dass die amerikanischen Streitkräfte im Norden bei diesem Verhältnis dem deutschen Regionalkommandeur General Leidenberger unterstehen, ist trotz offizieller Verlautbarungen mehr als fraglich.

Auch die mangelnde und fehlerhafte Informationspolitik der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Vorfällen am Kundus-Fluss begründen erhebliche Zweifel am künftigen Charakter des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Dabei wirft insbesondere die Rolle der Task Force 47 und der darin integrierten KSK-Kräfte entscheidende Fragen auf, deren Beantwortung noch aussteht.

Das neue Mandat unterstützt durch die Truppenerhöhung die Einsatzstrategie der von den Amerikanern betriebenen militärisch offensiven Aufstandsbekämpfung und entfernt sich somit vom ursprünglichen ISAF-Rahmen des Stabilisierungseinsatzes. Diese falsche Ausrichtung des militärischen Engagements überwiegt die genannten Verbesserungen im zivilen Bereich gegenüber dem letzten Mandat.

Unsere Nein-Stimme richtet sich gegen eine Strategie, die als defensiv verkauft wird, jedoch eindeutig offensiv ist und bei der viele Fragen bleiben. Unsere Ablehnung des Mandates ist nicht gleichzusetzen mit der Forderung nach einem Sofortabzug, den wir ausdrücklich zurückweisen, würde er doch die Situation in Afghanistan noch weiter destabilisieren.

Unser Votum richtet sich auch nicht gegen die in Afghanistan eingesetzten Soldatinnen und Soldaten, sondern gegen die falsche Afghanistanpolitik der Bundesregierung. Als Mitglieder des Bundestages fühlen wir uns unseren Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien gegenüber dazu verpflichtet, einen Einsatz, der auf Eskalation setzt und somit die afghanische Zivilbevölkerung ebenso wie die deutschen Einsatzkräfte auf unverantwortliche