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14.01.2019

Petitionsausschuss: öffentliche Anhörung Terminservice- und Versorgungsgesetz

Wer eine psychotherapeutische Behandlung braucht, muss in der Regel lange auf einen Termin warten. Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll das ändern. Doch tatsächlich sorgt das TSVG für neue Hürden und mehr Bürokratie. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben daher eine Petition zum geplanten Gesetz eingereicht. Ich bin die grüne Berichterstatterin und diese Woche wurde darüber in einer öffentlichen Anhörung debattiert.

Das geplante Gesetz aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung vor. Konkret heißt das, dass ein Therapeut künftig „vorgeschaltet“ wird, der dann Hilfesuchende weitervermittelt. Die Kritik der Petenten daran ist heftig: Sie sehen durch die neue Regelung die Gefahr, dass der freie Zugang zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten ausgehebelt werden soll und der Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen unternommen wird. Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten würde damit zum einen aufgebürdet ihre psychischen Probleme und seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben. Psychisch Kranken würde damit ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet und gegenüber anderen Patientengruppen benachteiligt. Es entstehe ein neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung. Zudem würden die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten dadurch diskriminiert werden, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.

Mehr als 200.000 Unterstützer_innen sahen das genauso und so viele Mitzeichnungen erhielten bisher nur sehr wenige Petitionen des Bundestages. Als Berichterstatterin unterstütze ich die Petition ausdrücklich. Mit meinen Fragen habe ich der Petentin, die Gelegenheit gegeben, die Problematik näher zu erläutern. Dabei wurde deutlich, dass das Verfahren der „gestuften Steuerung“ in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führt. So werden beispielsweise zusätzliche Ressourcen gebunden. Psychotherapeut_innen werden mit administrativen Tätigkeiten beschäftigt, die an anderer Stelle schon heute fehlen. Schon allein deshalb macht das Gesetz kein Sinn.

All diese Argumente bekam auch Gesundheitsminister Jens Spahn zu hören, denn er war persönlich zur Anhörung gekommen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Auch wenn ich die Ansichten von Jens Spahn nicht teile, ist dies ein gutes Beispiel dafür, wie das Instrument der Petitionen im Sinne der Bürger_innen und unserer Demokratie funktionieren kann.

Spahn betonte immer wieder, das Ziel seines Gesetzesentwurfes sei die flächendeckende, zeitnahe Gesundheitsversorgung all jener Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen. Das habe  oberste Priorität. Er räumte ein, dass das Gesetz an einigen Stellen unklar formuliert sei und nachgebessert werden müsste. Diese Erkenntnis nehme er aus der Ausschusssitzung mit. Wir haben das gehört und unsere Fachpolitikerinnen werden ihn, wenn notwendig, an seine Worte erinnern.