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29.11.2012

Rede: Arbeitsbedingungen von Hausangestellten

Im Juni 2011 hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ein Übereinkommen für die Rechte von Hausangestellten verabschiedet. Ich war damals auch in Genf und konnte die Verabschiedung beobachten. Die Ratifizierung in Deutschland steht noch aus. Gemeinsam mit meinem Kollegen Josip Juratovic von der SPD mache ich mit einem Antrag Druck, dass dieses internationale Übereinkommen endlich auch in Deutschland Gültigkeit erlangt.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in aller Regel kann ich den Einschätzungen und Forderungen von Kanzlerin Merkel nicht zustimmen. Am 14. Juni des vergangenen Jahres war ich aber bei einer Rede von Angela Merkel anwesend und mit ihr in allen wesentlichen Punkten einig. Merkel sprach auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf und ich war dort mit einer Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Sie lobte die Sozialpartnerschaft in Deutschland, die sie ansonsten gerne mal vergisst. Ganz besonders lobte sie das gerade verabschiedete Übereinkommen mit der Nummer 189 über „menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“. Dieses Übereinkommen gelte, und ich zitiere hier die Kanzlerin, „für einen Bereich, der sich oft im Schatten der offiziellen Beschäftigung vollzieht und in dem nun aber Schritt für Schritt Standards gesetzt werden, die dem Prinzip entsprechen, dass die Würde jedes Menschen gleich ist“. Und sie hatte auch einen Wunsch – auch der ist wichtig: „Ich wünsche für die Umsetzung dieser Konvention – es wird ja eine ganze Weile dauern, ehe sie alle Länder ratifiziert haben – viel Erfolg“.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die Kanzlerin und die von ihr geführte Koalition nicht nur Wünsche äußern, sondern selbst auch zügig handeln würde, dann hätten wir den vorliegenden Antrag nicht stellen müssen. Doch knapp anderthalb Jahre nach Annahme des ILO-Übereinkommens zum Schutz der Hausangestellten liegt dem deutschen Bundestag noch kein Entwurf vor, die Konvention auch umzusetzen. Mehr noch: Es gibt noch nicht einmal eine Aussage, ob die Bundesregierung denn die Ratifizierung empfiehlt oder nicht.

Um der Bundesregierung in dieser wichtigen Frage zu mehr Schwung zu verhelfen, haben wir den Antrag gestellt, das Übereinkommen nun zügig umzusetzen. Wir haben das als Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPD getan. Der gemeinsame Antrag zeigt auch: Es geht uns nicht um parteipolitisches Gezänk, sondern um die Vorbildfunktion Deutschlands bei der Umsetzung seiner internationalen Verpflichtungen. Eine zeitnahe Ratifizierung in einem wichtigen Industrieland wie Deutschland könnte ein wichtiges Signal für Entwicklungs- und Schwellenländer sein, denn ratifiziert haben bisher nur Uruguay, Philippinen und Mauritius.

Das Schicksal der Hausangestellten ist keinesfalls nur eine Randproblematik. Weltweit arbeiten nach Schätzungen der ILO bis zu 100 Millionen Menschen als Hausangestellte. Die meisten von ihnen sind Frauen. Und weltweit werden ihnen häufig nicht die gleichen Rechte wie anderen Beschäftigten gewährt. Sie können sich oft nicht gewerkschaftlich organisieren. Sie sind nicht renten- und krankenversichert. Sie erhalten keinen Mutterschutz und werden zu überlangen Arbeitszeiten gezwungen. Gleichzeitig sind sie – gerade weil es sich häufig um Frauen und Migrantinnen handelt, die mit den Arbeitgebern unter einem Dach wohnen – von Missbrauch und Rechtsverletzungen bedroht.

Natürlich sind in Deutschland der Arbeitsschutz und die rechtlichen Regelungen für Hausangestellte bereits auf einem sehr hohen Niveau. Realität in Deutschland ist aber auch, dass den nur rund 250.000 angemeldeten Arbeitsverhältnissen in Privathaushalten nach Schätzungen die zehn- bis sechzehnfache Menge an informell Beschäftigten gegenüber steht. Daher fordern wir in unserem Antrag ausdrücklich auch die Schaffung von Anreizen, um die Hausangestellten aus der Illegalität zu holen. Denn gerade im Bereich der Hausangestellten, deren Arbeit sich in der Privatsphäre der Arbeitgeber abspielt, können Arbeitsbedingungen nicht überprüft werden. Deswegen schlagen wir als ergänzende Maßnahme auch eine Aufklärungskampagne über die Rechte der Beschäftigten vor. Wir wollen die Umsetzung der Rechte nicht nur formal abhaken, wie es leider oft geschieht bei der Ratifizierung internationaler Abkommen. Wir wollen die Hausangestellten, insbesondere jene mit Migrationshintergrund, auch direkt erreichen und aufklären – und zwar in einer Sprache die sie verstehen.

Gleichstellung und gleiche Rechte sind jedoch immer auch eine Frage der gerechten Entlohnung. Auch diesen Bereich sparen wir nicht aus. Die Situation der Hausangestellten in Deutschland ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 € überfällig ist. Es ist nicht einzusehen, dass die gewerbliche Arbeit innerhalb von privaten Haushalten ein Bereich sein soll, der ohne allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze auskommt. Hier sollte wie anderswo auch das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten. Der Tarifvertrag für die Hausarbeit zwischen dem Deutschen Hausfrauenbund auf Arbeitgeberseite und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten bietet hier eine gute Grundlage – aber er muss auch tatsächlich zur Anwendung kommen.

Ich habe Stellen benannt, an denen Verbesserungen nötig sind. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass der Ratifizierung keine grundsätzlichen Probleme im Wege stehen. Zu diesem Schluss kommt im Übrigen auch eine umfassende Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben wurde. In diesem Sinne werbe für unseren Antrag und um Beschleunigung des Ratifizierungsprozesses.

Und an die Kanzlerin gerichtet sage ich: Werden Sie Ihrer Vorbildfunktion gerecht und handeln Sie im Geist Ihrer Rede von Genf, Frau Merkel!

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