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09.02.2010

Rede: Bagatellkündigungen



In der Rede zum Thema Bagatellkündigungen spricht sich Beate Müller-Gemmeke für eine Abmahnungspflicht aus, denn für die Unternehmen geht es bei solchen Vergehen lediglich um Bagatellbeträge, für die Beschäftigten geht es aber um ihre Existenz.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Beate Müller-Gemmeke ist nun die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist emotional und schwierig gleichermaßen. Herr Wadephul, es geht in diesen Fällen eben nicht um einen bewussten Diebstahl von Waren im Wert von 200 Euro.

Wenn der Verzehr einer Maultasche oder das Aufladen des Handys den Job kostet, dann empfinde ich das als unanständig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei den sogenannten Bagatellkündigungen immer ein vorsätzlicher Diebstahl vorlag. Manchmal ist es auch Unwissenheit, manchmal ist es schlichtweg Gedankenlosigkeit. Ich denke, wir alle haben schon einmal versehentlich einen Kugelschreiber in die Tasche gesteckt.

(Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Aha!)

– Auch Sie sehr wahrscheinlich, Herr Wadephul. – Manchmal kann es auch sein, dass sich die Beschäftigten an diesem Tag einfach sehr ausgenutzt oder schlecht behandelt fühlten.

Manche Arbeitgeber setzen Bagatellkündigungen sehr bewusst ein, um unangenehme Beschäftigte zu entlassen. Andere stehen selber unter einem extremen Druck und schauen den Beschäftigten deshalb genau auf die Finger.

Ich kann nicht beurteilen, wann Bagatellkündigungen angemessen sind und wann nicht. Eines aber weiß ich: Es ist schwierig, den Menschen klarzumachen, dass einer Beschäftigten, wenn sie eine Frikadelle isst, das Gleiche passiert wie einem Manager, der Beträge in sechsstelliger Höhe veruntreut.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist nicht gerecht, und ich glaube auch, dass das gesellschaftlicher Konsens ist.

(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Quatsch!)

– Quatsch? Ich glaube das schon.

Deswegen kann ich es auch nicht verstehen, wenn aus den Reihen der CDU solche Bagatellkündigungen in der Presse mit dem Argument verteidigt werden, dass sich in diesem Arbeitsverhältnis schon länger etwas aufgestaut haben muss. Mit dieser Aussage erhalten Unternehmen Rückendeckung. Die Beschäftigten werden hingegen pauschal verurteilt. Ich meine, der Politik steht eine solche Parteinahme nicht zu.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Sehen Sie sich die Einzelfälle an, Frau Kollegin!)

Die Politik darf die Stimmung nicht aufheizen, sie darf aber auch nicht tatenlos zuschauen. Das Problem ist, dass es im Arbeitsrecht, anders als im Strafrecht, eben keine Bagatellgrenze gibt. Jeder Diebstahl gilt als Grund für Vertrauensverlust, egal, ob es um 50 Cent oder 50 000 Euro geht.

Ich finde – wir Grünen finden –, an dieser Stelle muss der Gesetzgeber etwas verändern. Die grundsätzliche Abschaffung der Verdachtskündigung werden wir Grünen in einem Fachgespräch prüfen.

(Gitta Connemann [CDU/CSU]: In Abwägung durch den Rechtsstaat!)

Uneingeschränkt und heftig unterstützen werden wir dagegen die gesetzlich verankerte Abmahnung; denn Abmahnungen und eben nicht fristlose Kündigungen sind die richtigen Antworten auf Bagatelldelikte.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Nur so werden die Beschäftigten – gerade jetzt in der Krise – vor einer willkürlichen Entlassung geschützt.

Abmahnungen werden im Übrigen auch dazu führen, dass die betroffenen Beschäftigten in sich gehen. Sie merken, dass sie eine Grenze überschritten haben. Vor allem erhoffe ich mir auch, dass durch Abmahnungen in den Betrieben Klarheit darüber entsteht, wo die Grenze überhaupt liegt.

Natürlich wird die Abmahnungspflicht zu neuen Problemen führen, vor allem, weil die Bagatellgrenze nicht gesetzlich definiert werden kann. Denn wo soll man die Grenze ansetzen: bei 5 Euro, 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro? Diese Frage können natürlich nur die Gerichte im Einzelfall beantworten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichts zu tun, wie es die Koalitionsfraktionen vorhaben, ist für uns jedenfalls keine Option. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, die Beschäftigen sitzen immer am kürzeren Hebel und brauchen hier mehr Schutz. Für die Unternehmen geht es lediglich um Bagatellbeträge, für die Beschäftigten geht es aber um ihre Existenz. Auch Sie wissen, dass beispielsweise Ältere nur wenige Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz haben, und jungen Menschen wird damit ein guter Start ins Berufsleben verbaut.

Ich kann nur sagen: Springen Sie endlich einmal über Ihren Schatten! Beweisen Sie, dass soziale Kälte bei Ihnen eben nicht Programm ist!

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)